(...) Ich hätte aber auch nichts dagegen, auf Landes- oder Bundesebene das Kumulieren und Panaschieren einzuführen, also jede/r Wähler/in kann bis zu drei Stimmen auf KandidatInnen verteilen, egal auf welcher Liste sie stehen. In Bayern ist das glaube ich möglich. (...)
(...) Hohe Quoren, bürokratische Vorschriften für das Sammeln von Unterschriften und Einschränkungen der Sachgebiete für direktdemokratische Initiativen sind dafür Beispiele. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat in der vergangenen Legislaturperiode sowohl ein Gesetz zur Erleichterung von Volksentscheiden vorgelegt als auch das "Gesetz zur Förderung der unmittelbaren bürgerschaftlichen Selbstverwaltung in den sächsischen Kommunen". Da diese bei den bisherigen Mehrheiten im Landtag keine Unterstützung fanden, konnten sie nicht in Kraft treten. (...)