Frage an Andrea Roth von Daniela G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Roth,
wie ich Ihren politischen Zielen entnehme, arbeiten sie sehr stark auf dem Gebiet der Bürgerentscheide. Wie stehen sie zur direkten Demokratie für Deutschland? Was ist für sie veränderungsbedürftig, auch gerade wenn man auf die große Politik schaut? Bei welchen Themen würden sie dem Bürger mehr Entscheidunsfreiheit wünschen? Bedarf es vielleicht sogar einer Veränderung der Verfassung was Volksentscheide betrifft?
Herzlichen Dank
Daniela Grosch
Sehr geehrte Frau Grosch,
ich freue mich, dass die erste an mich gerichtete Frage die direkte Demokratie betrifft.
Für mich sind nämlich direkte Demokratie und bürgerschaftliches Engagement Zeichen einer lebendigen Demokratie. Echte Demokratie hat zwei Standbeine: die repräsentative Demokratie und die direkte Demokratie. Eine wirklich funktionsfähige Demokratie muss konkrete Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger bieten, Entscheidungen über wichtige Sachfragen auch tatsächlich an sich ziehen und über sie entscheiden zu können. Politisch interessierte Menschen müssen aber immer wieder feststellen, dass die Demokratie in Deutschland mächtig humpelt. Anders gesagt: sie ist krank und gerät aus dem Gleichgewicht, weil unmittelbare Bürgermitwirkung blockiert wird. Das trifft sowohl in den Städten, Gemeinden und Kreisen zu als auch in den Ländern. Hohe Quoren, bürokratische Vorschriften für das Sammeln von Unterschriften und Einschränkungen der Sachgebiete für direktdemokratische Initiativen sind dafür Beispiele. Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag hat in der vergangenen Legislaturperiode sowohl ein Gesetz zur Erleichterung von Volksentscheiden vorgelegt als auch das "Gesetz zur Förderung der unmittelbaren bürgerschaftlichen Selbstverwaltung in den sächsischen Kommunen". Da diese bei den bisherigen Mehrheiten im Landtag keine Unterstützung fanden, konnten sie nicht in Kraft treten.
Auf Bundesebene werden dem Volk im Grundgesetz keine direktdemokratischen Rechte eingeräumt. Das bedeutet, dass sie nur wählen können und dann vier Jahre zuschauen müssen. Aus Sicht der LINKEN ist es deshalb längst überfällig, das Grundgesetz zu ändern und Möglichkeiten für Volksinitiativen und Volksentscheide im Bund einzuführen. Damit würden sich die Bürgerinnen und Bürger auch zwischen den Wahlen an politischen Entscheidungen beteiligen können. Sie bekämen die Möglichkeit, in politische Prozesse einzugreifen und im Zweifelsfall immer das letzte Wort zu haben.
Dass DIE LINKE mit ihrer Forderung den Interessen der überwältigenden Mehrheit der Menschen entspricht, bestätigen Umfragen: 85 Prozent der Befragten sind für Bürgerbeteiligung auf Bundesebene, sind für bundesweite Volksabstimmungen. Das betrifft Themen wie die Rente und die Bildung, die Gentechnik oder die Armee, den Verkehr und die medizinische Betreuung. Es muss die Möglichkeit gegeben werden, über alle Themen, die uns angehen, direkt mitzuentscheiden.
Mit herzlichen Grüßen aus dem Vogtland
Andrea Roth