
Aufgrund des Nachlassens der Immunisierung bei Genesenen werden Sie allerdings ohne ergänzende Impfung nicht mehr unter die 2G-Regelung fallen

alle Personen haben Anspruch auf die kostenfreie Testung „Bürgertest“. „Bürgertests“ können im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche in Anspruch genommen werden.


Nach dem gemeinsamen Beschluss werden diese unter anderem über das Informationsportal des Freistaates Sachsen www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.

Im Koalitionsvertrag In Sachsen ist vereinbart, dass es ein Transparenzgesetz geben soll.

wie Sie zurecht festgestellt haben, sind viele Menschen in ländlichen Regionen auf die Nutzung des Pkw angewiesen. Um dies zu ändern setzen wir uns beispielsweise seit vielen Jahren dafür ein den ÖPNV auszubauen - auch und gerade in ländlichen Gebieten.