Kann ich sicher sein, dass ich als Genesener u. impfabwartender Mensch m. der 2G-Regel nicht unverhältnismäßig gesellschaftl. u. finanziell diskriminiert werde u. in meine Bürgerrechte vertrauen kann?
Sehr geehrte/r S.H.,
wir sind aktuell in einer sehr kritischen Situation: rasant steigenden Infektionszahlen und eine ebenso rasant steigenden Bettenbelegung mit Coronainfizierten in den Krankenhäusern, die nunmehr zu notwendigen neuerlichen Beschränkung führt.
Bisher sind bei jenen Beschränkungen, wo der Zutritt auf 2G beschränkt ist, sowohl Geimpfte als auch Genesene inbegriffen. Der Genesenen-Status gilt allerdings aufgrund der medizinischen Erkenntnis über die Antikörperentwicklung nur für einen beschränkten Zeitraum. Nach diesem ist dann eine Impfung notwendig. Andernfalls gilt man weder als geimpft noch als genesen und fällt somit nicht unter die 2G-Regeln.
Die Verhältnismäßigkeit gebietet es, dass Einschränkungen für immunisierte Personen nach Möglichkeit geringer sind, als bei nicht-immunisierten. Aufgrund des Nachlassens der Immunisierung bei Genesenen werden Sie allerdings ohne ergänzende Impfung nicht mehr unter die 2G-Regelung fallen. Ich halte dies mit Blick auf die Notwendigkeit die Infektionen einzudämmen für verhältnismäßig.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann