Sachsen - Fragen & Antworten

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Antwort von Antje Feiks
DIE LINKE
• 22.07.2024

Im Mittelpunkt stand damals die juristische Aufarbeitung, also die Ahndung der Tat. Der Täter ist wegen Mordes und wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist eine vorzeitige Haftentlassung ausgeschlossen.

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