Frage an Sabine Friedel von Manuel S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Sabine Friedel,
Meine Frage richtet sich zur Angelegenheit Familie. In Deutschland werden oft, wenn Mütter oder besser gesagt, wenn Eltern überfordert sind den Müttern bzw. den Eltern das Kind abgenommen. Meine Ansicht dazu ist, wenn Entwicklungsstörungen des Kindes durch Gewalt beigebracht worden oder wenn Gewalt im Spiel ist, dann ist es gerechtfertigt.
Aber, wenn eine Mutter bzw. Psychisch erkrankt ist oder eine Mutter am Anfang ihrer Mutterzeit überfordert ist, dann sollte man eine Mutter besser unterstützen und ihr bei der Entwickelung helfen eine Bindung zum Kind aufzubauen, anstatt ihr ein Kind wegzunehmen. Mein Motto ist Familien müssen besser geschützt werden. Familien dürfen nicht getrennt werden, Ausnahme ist es ist eine schwerer Gewalt dem Kind gegenüber im Spiel wo keine Lösung mehr in Sicht ist. Oder wie sehen Sie es? Meine Ansicht ist, es wird zu wenig für den Familienschutz getan werden. Ich finde das Kidn hat nicht nur das Recht bei sein eltern aufzuwachsen sondern die Eltern haben auch die Pflicht es ihren Kindern zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen M. S.
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme mit Ihnen überein: Ehe ein Kind durch das Jugendamt in Obhut genommen wird, sollte vorher alles versucht werden, überforderte Eltern zu unterstützen und einen Verbleib des Kindes in einer verbesserten Familiensituation zu ermöglichen. Aus genau diesem Grund kennt das Achte Sozialgesetzbuch, in welchem die Hilfe für Kinder und Jugendliche geregelt ist, die Inhobhutnahme als "ultima ratio", also als letzte Maßnahme (siehe § 42ff. SGV VIII), wenn alles andere vorher nicht funktioniert hat.
Was ist "alles andere"? Die Antwort darauf findet sich ebenfalls in diesem Gesetz: Jede Familie hat einen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Diese "Hilfen zur Erziehung" sind sehr vielfältig, das fängt bei einfachen Erziehungsberatungsstellen an, welche Müttern oder Vätern in akuten Überforderungssituationen mit Rat und Tat zur Seite stehen, geht über eine regelmäßige Betreuung in der Familie durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bis hin zu einem förmlichen "Erziehungsbeistand", dergemeinsam mit der Familie in der häuslichen Umgebung das Aufwachsen des Kindes begleitet. Alles in allem wird vor einer Inobhutnahme ganz viel passieren und in den allermeisten Fällen gelingt es gut, vorübergehende
Probleme zu lösen. Und es ist genauso wie Sie sagen: Allein, wenn gravierende Gewalt im Spiel ist, werden Jugendämter sofort zum Mittel der (vorläufigen) Inobhutnahme greifen.
Eine gute Übersicht zu den Maßnahmen und Möglichkeiten finden Sie im "Familienratgeber" der AKTION MENSCH unter https://www.familienratgeber.de/beratung-hilfe/hilfen-alltag/erziehungshilfen.php.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Friedel