(...) in Bezug auf Ihre Anfrage weise ich darauf hin, dass das Sächsische Staatsministerium der Justiz nicht befugt ist, Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen zu leisten. Das Gesetz behält die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen vor allem bestimmten Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten, vor. (...)