
Ich werde auch künftig jeden Antrag nach bestem Wissen und Gewissen prüfen und nach eingehender Abwägung meine Stimme abgeben.

Hierzu darf ich zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist.

Ich darf zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist. Musikunterricht kann auch nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG als Ausbildungsleistung steuerfrei sein.

Grund der Änderungen sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zwingen

Als CDU-Landtagsfraktion ist uns die Problematik und Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen und Musikschullehrkräfte sehr wohl bekannt

Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass uns als CDU-Landtagsfraktion die Problematik der Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bekannt ist.