Ist sich die Politik der Folgen einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für (private) Musikschulen bewusst?
Sehr geehrter Herr Reichert,
die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments ist Voraussetzung
für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der musikalischen Früherziehung.
Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.
Aber: Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird zunehmend gekürzt und oft fachfremd gelehrt.
Somit wächst die Bedeutung der (privaten) Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.
Eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung würde zu einer extremen Verteuerung von
Musikunterricht führen.
Abmeldungen auf breiter Front und der damit verbundene fehlende Zugang zu musikalischer Bildung würden einen großen gesellschaftlichen Schaden bedeuten.
Daher gehört Unterricht an Musikschulen und von privaten Instrumentallehrern umsatzsteuerbefreit.
Johannes K.
Sehr geehrter Herr K.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass uns als CDU-Landtagsfraktion die Problematik der Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bekannt ist.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es auch weiterhin möglich sein muss, dass Musikunterricht umsatzsteuerbefreit ist. Für mich handelt es sich bei Musikunterricht um eine Bildungsleistung, keinesfalls um eine reine Freizeitgestaltung.
Um abzuklären, welche Auswirkungen die beabsichtigte Änderung des Umsatzsteuergesetzes tatsächlich entfalten wird, werden wir das Thema parlamentarisch aufgreifen und in den zuständigen Ausschüssen des Landtages, dem Haushalts- und Finanzausschuss, sowie dem Kulturausschuss nach der Sommerpause thematisieren.
Gerne können Sie die Beratungen über das OPAL-System des Landtages Rheinland-Pfalz verfolgen. www.opal.rlp.de
Mit freundlichen Grüßen
Christof Reichert, MdL