Ist sich die Politik der Folgen einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für (private) Musikschulen bewusst?
Sehr geehrte Frau Groß ,
die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments ist Voraussetzung
für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der musikalischen Früherziehung.
Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.
Aber: Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird zunehmend gekürzt und oft fachfremd gelehrt.
Somit wächst die Bedeutung der (privaten) Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.
Eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung würde zu einer extremen Verteuerung von
Musikunterricht führen.
Abmeldungen auf breiter Front und der damit verbundene fehlende Zugang zu musikalischer Bildung würden einen großen gesellschaftlichen Schaden bedeuten.
Daher gehört Unterricht an Musikschulen und von privaten Instrumentallehrern umsatzsteuerbefreit.
Johannes K.
Lieber Herr K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Als CDU-Landtagsfraktion ist uns die Problematik und Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen und Musikschullehrkräfte sehr wohl bekannt. Für uns hat Musik und die musikalische Bildung einen hohen Stellenwert, weshalb wir das Thema eng begleiten. Wir haben z.B. Berichtsanträge für den Kultur- und Finanzausschuss gestellt, um auch die Haltung der Landesregierung in dieser Thematik zu erfragen. Diese Sitzungen finden in den nächsten zwei Wochen statt.
Gerne informiere ich Sie, sobald die Ausschusssitzungen und diesbezüglichen Debatten stattgefunden haben. Schicken Sie mir gerne dazu Ihre Mailadresse/Kontaktdaten zu, an: kontakt@jenny-gross.de
Viele Grüße, Ihre Jenny Groß MdL