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Anna Köbberling
SPD
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Frage von Johannes K. •

Ist sich die Politik der Folgen einer Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für (private) Musikschulen bewusst?

Sehr geehrte Frau Köbberling,

die frühzeitige Schulung für die Beherrschung eines Instruments ist Voraussetzung
für ein Musikstudium im künstlerischen oder pädagogischen Bereich.
Die Vorbereitung auf den Musikerberuf beginnt mit der musikalischen Früherziehung.
Sie legt ebenso wie der Anfangsunterricht den Grundstein für das Erlernen eines Instruments.
Aber: Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird zunehmend gekürzt und oft fachfremd gelehrt.
Somit wächst die Bedeutung der (privaten) Musikschulen für die musikalische Bildung in Deutschland.
Eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung würde zu einer extremen Verteuerung von
Musikunterricht führen.
Abmeldungen auf breiter Front und der damit verbundene fehlende Zugang zu musikalischer Bildung würden einen großen gesellschaftlichen Schaden bedeuten.
Daher gehört Unterricht an Musikschulen und von privaten Instrumentallehrern umsatzsteuerbefreit.

Johannes K.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Johannes K.,

vielen Dank für Ihre Frage! Die Musikschulen sind ein wichtiger Bestandteil der Bildung in Rheinland-Pfalz, die zudem in einer Weise zum Kulturerhalt beitragen, die Regelschulen nicht leisten können. 

Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, welche der Bund erhebt. Auf die Gesetzesverfahren auf Bundesebene habe ich als Landtagsabgeordnete nur einen sehr begrenzten Einfluss. Nichtsdestotrotz ist das Thema in unserer Landtagsfraktion bekannt und man ist mit dem Landesamt für Finanzen darüber im Gespräch. Ich hoffe, dass sich diesbezüglich bald neue Erkenntnisse ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Köbberling

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