Das Thema Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) ist ein komplexes und umstrittenes Thema, das viele ethische, rechtliche und praktische Aspekte berührt. Es gibt derzeit kein allgemeines Verbot solcher Transporte in der gesamten EU, obwohl es Initiativen und Diskussionen auf EU-Ebene gibt, die darauf abzielen, strengere Regelungen einzuführen oder solche Transporte gänzlich zu verbieten.
In aller Deutlichkeit: den Straßenausbau zahlt immer der Bürger bzw. die Bürgerin, denn -egal ob die Gemeinde oder das Land die Rechnung bezahlt- es ist immer das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Dies ist im Ministergesetz des Landes Rheinland-Pfalz geregelt, auf Bundesebene besteht die Regelung „nur“ bis maximal zwei Jahre.
das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert.
Die Stationierung weitreichender Waffensysteme ab 2026 dient zum Schutz und soll eine Eskalation verhindern.
Die Straßenausbaubeiträge, auch als wiederkehrende Straßenausbaubeiträge bezeichnet, dienen aktuell dazu, die kommunalen Straßen zu erneuern.