Ich darf zunächst klarstellen, dass keineswegs eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung geplant ist. Musikunterricht kann auch nach der Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG als Ausbildungsleistung steuerfrei sein.
Grund der Änderungen sind europarechtliche Vorgaben, insbesondere Artikel 132 der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die den deutschen Gesetzgeber zu einer Änderung des deutschen Umsatzsteuergesetzes zwingen
Als CDU-Landtagsfraktion ist uns die Problematik und Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen und Musikschullehrkräfte sehr wohl bekannt
Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass uns als CDU-Landtagsfraktion die Problematik der Gefahr des evtl. Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen bekannt ist.
ich teile Ihre Befürchtungen und setze mich gerne dafür ein, dass die geplanten Änderungen nicht umgesetzt werden.
Einkünfte aus anderen öffentlichen Ämtern oder Mandaten werden angerechnet, sodass die Abgeordnetendiät entsprechend gekürzt wird.