schon im Gesetzgebungsverfahren haben wir uns gegen die Regelung gewandt und mit einem Änderungsantrag für eine andere Regelung geworben. Leider hat das die Ampelregierung abgelehnt.
Zum Punkt, wie der Bedarf für Änderungen gesehen wird, ist es nach unserer Ansicht insoweit zunächst geboten, einschlägige Initiativen des Bundes und der Länder zunächst zu sichten und insbesondere auf ihre Übertragbarkeit auf den rheinland-pfälzischen Landtag zu prüfen.
die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages sind bereits gegenwärtig dazu verpflichtet veröffentlichungspflichtige Angaben offen zu legen. Dies tun die Abgeordneten auch – mich eingeschlossen
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz, aber auch in den anderen Bundesländern, weiterhin auf den versprochenen Zuschuss für die nicht leitungsgebundenen Brennstoffe warten müssen.
Bisher gibt es lediglich zwischen Bund und Land bis heute noch keine Vereinbarung. Es existiert bisher nur der Beschluss des Deutschen Bundestages.
Zu unterscheiden sind auf der einen Seite der Hebesatz der Grundsteuer B, der im Stadt- oder Gemeinderat entschieden wird