Denn für mich ist es ebenso wie für meine Fraktion und meine Partei selbstverständlich, dass alle Menschen - unabhängig von ihrem Geschlecht - die gleichen Rechte haben sollten.
Ich halte - zum jetzigen Zeitpunkt - nichts von einem Verbotsverfahren!
Ich bin mir sicher, dass mir nicht alle Informationen vorliegen, um abschließend die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags bewerten zu können; was auch nicht erforderlich ist, da ich nicht zum Kreise der Antragsberechtigten zähle.
Wie der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bin auch ich der Meinung, dass einer Reihe von Äußerungen der AFD ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck kommt.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Überzeugung, dass Verfassungsschützer die AfD weiter beobachten müssen. Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre neu zu überlegen, ob ein Verbotsverfahren sinnvoll ist.
Ich befürworte durchaus ein Verbot, allerdings muss dies im Vorfeld gut geprüft und vorbereitet werden