Wie stehen Sie zum Thema einer verfassungsschutzrechtlichen Untersuchung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht? Und würden Sie diese Untersuchung unterstützen?
Für eine Petition ist ein Link anbei.
Sehr geehrter Hr. S.,
wir begrüßen es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von Rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt. Die AfD will offen ein anderes Europa ohne die EU und eine autoritäre Wende in Deutschland. Sie steht für einen völkischen Nationalismus und ist am Ende im Kern eine rechtsextreme Partei, sie ist die größte Gefahr für unsere Demokratie in dieser Zeit.
Es gibt zahlreiche Personen aus dem AfD Spektrum, die sich in der Nähe zu Gewalttäter*innen oder solchen, die dies werden wollen, bewegen. In zahlreichen Aussagen und Handlungen von Personen aus dem Bereich der AfD wird zudem immer wieder eine Haltung deutlich, die die Menschenwürde anderer, vor allem von Minderheiten, klar negiert. Deshalb beobachtet der Verfassungsschutz in diesem Bereich zu Recht.
Es gibt gewichtige Argumente dafür, dass die AfD die Kriterien für ein Verbot erfüllt. Aber es gibt auch gewichtige Gründe, die momentan gegen ein Verbotsverfahren sprechen. Die Schwellen für ein Parteiverbotsverfahren sind aus guten Gründen sehr hoch, für ein aussichtsreiches Verfahren müssen sie zwingend erfüllt sein. Seien sie versichert, dass wir die Entwicklungen sehr genau beobachten. Für uns ist klar, dass die AfD als reale Gefahr für unsere Demokratie, als reale Gefahr für die Menschen, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind, und als reale Gefahr für das friedliche Zusammenleben in Europa politisch und gesellschaftlich sowie mit allen geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen ist. Das setzt voraus, dass alle demokratischen Kräfte an einem Strang ziehen. Denn hierbei geht es nicht um eine Auseinandersetzung im politischen Tagesgeschäft. Hier geht um dem den demokratischen Grundkonsens.
Für uns ist daher klar, dass es - auf allen politischen Ebenen – keine Zusammenarbeit mit der AfD geben darf. Das bedeutet, dass keine gemeinsamen Anträge gestellt werden und Anträgen der AfD nicht zugestimmt wird. Außerdem darf es keine „Normalisierung“ der AfD geben. Das bedeutet, dass keine demokratische Partei ihre Inhalte und ihrer Sprache übernehmen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Zoe Mayer