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Zoe Mayer
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Frage von Guido S. •

Hallo Frau Mayer, wann wird der A1-Sprachniveau-Nachweis als Erfordernis für eine Aufenthaltsgenehmigung endlich abgeschafft? Im Koalitionsvertrag ist das ja geplant.

Ich bin seit 1,5 Jahren mit meiner venezolanischen Frau verheiratet und man lässt uns nicht zusammenleben! Meine Frau erhält trotz Arbeitskräftemangels keine Arbeitserlaubnis. Ich verliere so langsam den Glauben an unseren Staat. Ich als deutscher Staatsbürger fühle mich ausserdem in meinen Grundrechten (GG Artikel 6) eingeschränkt.
Der A1-Nachweis wurde mal eingeführt um Zwangs- und Scheinehen zu verhindern, ich bin jedoch schon verheiratet. Die Praxis der Ausländerbehörde ist hier absolut unverhältnismäßig.
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Kulturverein und bin Schöffe am Landgericht Brandenburg an der Havel.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

 

Herzlichen Dank, dass Sie sich in ihrer Sorge an uns wenden. Die von Ihnen beschriebene Situation muss sehr belastend sein.

 

Wir haben uns als Koalition vorgenommen, die Einbürgerung zu vereinfachen und finanzielle Mittel bereitzustellen. Im Koalitionsvertrag regeln wir, dass Sprachniveau bei der Einwanderung von Angehörigen der Gastarbeitergeneration zu senken und ihn gänzlich abzuschaffen, wenn es sich um Härtefälle handelt. Zudem wollen wir für eine schnelle und nachhaltige Arbeitsmarktintegration, die auf den Integrationskursen aufbauenden Berufssprachkurse stärker fördern und die Mittel verstetigen.

Jeder Fall ist einzigartig, es kommt immer darauf an, welches Visum/Aufenthaltstitel beantragt wurde und welche Staatsangehörigkeit die Person hat. Prinzipiell gibt es bereits Aufenthaltstitel, bei denen der Nachweis von A1-Deutschkenntnissen nicht mehr nötig ist.

Falls Sie sich auf einen Familiennachzug beziehen, ist keine Veränderung im Koalitionsvertrag vereinbart. In der Regel müssen Ehegatten grundlegende Deutschkenntnisse vor der Einreise nachweisen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

Eine Möglichkeit wäre es noch, sich an Ihre Bundestagsabgeordnete zu wenden, diese kann sich prinzipiell an das zuständige Referat beim Auswärtigen Amt wenden und so eine beschleunigte Bearbeitung ermöglichen.

 

Ich hoffe, dass Sie und Ihre Frau bald zusammenleben können.

Alles Gute!

 

Dr. Zoe Mayer

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