Warum zählt die Staatliche Soziale und Gesellschaftliche Diskriminierung von Cannabiskonsumenten und Patienten nicht als Diskriminierung im Sinne des Antidiskriminierungsgesetzes?
Als Beteiligte im Ausschuss für Menschenrechte will ich wissen warum, Diskriminierung durch unwissenschaftliche Prozesse im Verwaltungsrecht also ohne Evidenzgrundlage, nicht als Systematische Diskriminierung zählt?
Normalerweiße muss ein Gesetz um nicht illegitim zu sein den Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz zumindest erfüllen.Zielsetzung des Gesetz muss erreichbar sein,angemessen im Verhältniss sowie geeignet für den Zweck.
Carmen Wegge sagt Deutschland müsse dies, kritisch Hinterfragen und wissenschaftlich bearbeiten.
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carmen-wegge/fragen-antworten/warum-ist-deutschland-das-einzige-eu-land-in-dem-thc-im-blutserum-gemessen-wird-es-erscheint-wissenschaftlich
Ricarda Lang bestätigte, es gibt keine Evidenzgrundlage für MPU auf Publizierter Weiße, wie üblich.
-https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ricarda-lang/fragen-antworten/gibt-es-wissenschaftl-kausale-publikationen-das-dieses-deutsche-in-europa-einzigartige-mpu-system-erwiessen-zu
Lieber Jochen T.,
hier liegt tatsächlich ein juristisches Dilemma vor. Da der Konsum vieler Rauschmittel im Strafrecht strafbewehrt ist, müssen Konsumentinnen und Konsumenten mit gravierenden und systematischen gesellschaftlichen Nachteilen rechnen, sprich, eine Diskriminierung ist hier verpflichtend, soweit sie den vorgeschriebenen rechtlichen Sanktionsrahmen nicht überschreitet. Deshalb setzt sich die Fraktion Die LINKE im Bundestag seit langem dafür ein, beispielweise den Gebrauch von Cannabis zu legalisieren und das Betäubungsmittelgesetz mit seinem starken Fokus auf die Verbotspraxis grundsätzlich zu reformieren.
mit besten Grüßen,
Zaklin Nastic