Sind im Bundestag nur deutsche Staatsbürger zugelassen ?
Sehr geehrte Frau Nastic,
in Ihrer heutigen Rede im Bundestag führten Sie aus, dass Sie Polin seien. Daher die Frage ob nicht eine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bundestag die deutsche Staatsangehörigkeit ist ?
Sehr geehrter Herr G.,
Frau Nastic hat die polnische und die deutsche Staatsbürgerschaft.
Im Wahlrecht heißt es: „Zum Abgeordneten des Bundestages ist grundsätzlich wählbar, wer am Wahltag Deutscher oder Deutsche ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.“ (https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/P/passiv-246326)
Dies schließt keine Bürger*innen aus, die weitere Staatsbürgerschaften haben. Neben Frau Nastic gibt zahlreiche andere Mitglieder des Bundestages mit doppelter Staatsbürgerschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Büro Nastic