Frage an Zaklin Nastić von Elisabeth B. bezüglich Bundestag
Wann wird die dringend notwendige Reform des Wahlrechts zur Abstimmung kommen?? Der Bundestag hat weit mehr Abgeordnete als das Gesetz es vorsieht und kostet den Steuerzahler jährlich Millionen, die anderweitig dringend benötigt werden .
Sehr geehrte Frau Beese,
das aktuell geltende 2-Stimmenwahlrecht führte in der Bundestagswahl 2017 zu einer hohen Zahl von Überhang- und damit Ausgleichsmandaten. Grund dafür ist die Tatsache, dass die Union weit mehr Direktmandate erzielt als ihr nach Zweitstimmen zukommen. Dieser Überhang wird dann für die anderen im Bundestag vertretenen Parteien ausgeglichen; entsprechend erhöht sich die Zahl der Abgeordneten.
Unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble wurde eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform geschaffen, die über Änderungsmöglichkeiten diskutierte. Praktikabel erschienen nach Abschluss der Verhandlungen ausschließlich die Modelle, die auf einer Verringerung der Wahlkreise und damit einer Vergrößerung der bestehenden Wahlkreise basieren.
Die Fraktionen Bündnis90/Grüne, DIE LINKE und FDP präsentierten daraufhin einen gemeinsamen Vorschlag mit folgendem Inhalt:
1. Wegfall des zurzeit geltenden sogenannten Erstschrittverfahrens. Hierbei handelt es sich um eine alternative Berechnungsmethode, die von der Fraktion Die Linke in der 18. WP vorgeschlagen wurde und zu einer kleinen Verringerung der Zahl der Abgeordneten führen würde.
2. Maßvolle Reduzierung von Wahlkreisen auf die Zahl von 250. Dies ist der Faktor der entscheidend zur Reduzierung der Zahl der Abgeordneten führten würde.
3. Erhöhung der gesetzlichen Mindestgröße des Bundestages von derzeit 598 auf 630 Abgeordnete. Dies verringert die Anzahl der Ausgleichs und Überhangmandate.
Dieser Vorschlag liegt den anderen Fraktionen zur Diskussion nunmehr vor. Sicherlich gäbe es auch weitere Möglichkeiten das Wahlrecht anders auszugestalten. Nach meiner Einschätzung handelt es sich jedoch bei dem oben beschriebenen Vorschlag, um eine Regelung, die von der deutlichen Mehrheit der Fraktionen getragen werden kann.
Sie fragen explizit nach dem "Wann?" der Wahlrechtsreform. Dies ist, allen voran wegen des kompromisslos egoistischen Verhaltens der Unionsparteien, schwer abzuschätzen. Ich verweise hier gerne auf die Rede meines Fraktionskollegen Friedrich Straetmanns aus der letzten Woche (https://www.linksfraktion.de/nc/parlament/reden/detail/friedrich-straetmanns-wahlrechtsreform-alle-parteien-muessen-gleichermassen-federn-lassen/).
Aufgrund des Mangels an Zeit bis zur kommenden Bundestagswahl, ist es unter Umständen vielleicht nötig ein Übergangswahlrecht ausschließlich für diese eine Wahl zur Verabschieden, welche einen Aufwuchs des Bundestags dämpft. Hierzu sind wir durchaus bereit.
Mit freundlichen Grüßen
Żaklin Nastic