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Zaklin Nastić
BSW
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Frage von Artur F. •

Frage an Zaklin Nastić von Artur F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Nastic,

ich frage gerade alle Hamburgischen Abgeordneten im Bundestag, so auch Sie.

Als engagierter Verfechter für Wildtiere in unserer schönen Stadt bitte ich auch Sie um Ihre Position angesichts der inzwischen deutlichen Mehrheit gegen allgemein verkäufliches Feuerwerk und wie Sie zu einer möglichen Änderung der zugrunde liegenden ersten Sprengstoffverordnung stehen.
Hier die betreffenden beiden Auszüge (§§ 22, 23 ) der 1. SprengV:
§ 22 (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. [...]
§ 23 (1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. (2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Dazu habe ich drei konkrete Fragen an Sie:

Wie stehen Sie zum aktuell dreitägigen Überlassungsfenster im Paragrafen 22?
Wie verhalten Sie sich zur derzeitigen Ausnahme, die in Paragraf 23, Absatz 2 geregelt ist?
Und drittens: Wie bewerten sie eine eventuell anzustrebende Neuregelung, in der die in diesen Paragrafen derzeitig geregelte Feuerwerksklasse F2 durch die Feuerwerksklasse F1 ersetzt werden könnte?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und den Wünschen für einen gelingenden Start 2019 verbleibt A. F.

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Fischer-Meny,

vielen Dank für Ihre Frage!

Ich teile ihre Sorge um Wildtiere und finde deshalb, dass der Verkauf
von Feuerwerkskörpern strenger geregelt werden muss. Ich spreche mich
zwar gegen ein komplettes Verbot von pyrotechnischen Gegenständen aus,
da sie durchaus eine schöne Silvestertradition darstellen und vielen
Menschen großen Spaß und Freude bereiten. Jedoch bin ich davon
überzeugt, dass wir zum Schutz der Wildtiere eine Verschärfung der
bestehenden Regelungen benötigen.

Um konkret auf Ihre Teilfragen einzugehen:

1) Das aktuell dreitätige Überlassungsfenster im § 22 halte ich für
angemessen. Eine Verkürzung würde lediglich zu noch mehr Chaos im
Einzelhandel kurz vor Silvester führen.
2) Die Ausnahme aus § 23 (2) erachte ich nicht für notwendig. Sie könnte
meines Erachtens gestrichen werden.
3) Ich würde eine Neuregelung, die die in diesen Paragrafen geregelte
Feuerwerkskategorie F2 durch die Feuerwerkskategorie F1 ersetzt,
begrüßen. Ich denke, dies wäre eine gute Kompromisslösung, die
Feuerwerkskörper nicht komplett verbieten, jedoch deutlich harmloser
machen würde.

Mit freundlichen Grüßen
Żaklin Nastic

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