Frage an Zaklin Nastić von Klaus L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nastic
Herzlichen Glückwunsch zum Einzug in den Bundestag. "Bild" schreibt am 24.10.2017 zu Ihrer Büropauschale durch den Senat Hamburg:
„Ich habe mich bei der Bürgerschaftskanzlei erkundigt, ob ich das Geld zurückgeben muss. Da hieß es ,nein‘. Ich möchte da rechtlich korrekt sein.“
Schließlich zahlten Sie die 3.000 Euro doch zurück. Meine Fragen:
1. Sie kauften sich einen PC und Handy. Dann gehe ich davon aus, dass Ihr Büro komplett durch Ihre Vorgängerin eingerichtet war. Sie erkundigten sich, ob Sie das Geld zurückzahlen müssen. Es hieß "Nein". D.h., Sie hätten gerne das Geld behalten, obwohl Ihr Büro inzwischen wiederum durch eine Nachfolge besetzt ist. Wie vertreten Sie dieses moralisch, insbesondere da Sie erst auf Druck zurückbezahlt haben?
2. Auf der Seite der Hamburger Linksfraktion schreiben Sie: "DIE LINKE ist die einzige Partei, die sich für ein Ende der Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums in private Taschen einsetzt." Wie verhält sich dieser Satz nach Frage 1?
3. Erhalten Sie auch eine Vergütung als Landessprecherin der Partei Die Linke? Sollte dieses der Fall sein, wie hoch ist diese Vergütung?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Herr Lammerth,
in gewohnter Manier hat die „Bild“ auf der Suche nach einem vermeintlichen Skandal Fakten und Zahlen fingiert. Ich war nicht vier Wochen Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft, sondern vom 1. August bis zum Tag meiner Mandatsniederlegung am 24. Oktober 2017. Die von der Bürgerschaft zur Verfügung gestellte Pauschale habe ich für das ausgegeben, wofür sie gedacht ist: Um sofort meine Arbeit als Abgeordnete beginnen zu können, habe - ich wie gesetzlich vorgesehen - ein Büro angemietet und Arbeitsausstattung gekauft (auch diese Angaben und Zahlen sind von der „Bild“ frei erfunden). Eine Büromiete kann ich natürlich nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit in Hamburg nicht vom Vermieter zurückfordern.
Ohne einen angeblichen Druck von der „Bild“ habe ich mich selbstständig an die Bürgerschaftskanzlei gewandt um zu klären, wie ich nach meinem Wechsel nach Berlin mit diesen Ausgaben umgehen soll. Die Antwort: Eine Teilrückzahlung des noch nicht ausgegebenen Geldes ist nicht möglich, ich muss entweder die gesamte Summe (inklusive der bereits für meine Abgeordnetenarbeit verwendeten Summe) zurückzahlen oder alles behalten. Ich habe mich entschieden, die Gesamtsumme an die Bürgerschaft zu überweisen, obwohl mir persönlich dadurch finanzieller Schaden entsteht. Diese Überweisung habe ich natürlich erst getätigt, nachdem ich mein Bürgerschaftsmandat niedergelegt habe.
Zudem wollte die „Bild“ von mir wissen, ob ich die Restsumme, statt sie an die Bürgerschaft zu überweisen, spenden würde. Dies wäre allerdings eine Zweckentfremdung. Daher habe ich darauf verwiesen, dass ich „juristisch korrekt sein möchte“.
Zu ihren weiteren Fragen: Nein, ich habe keinerlei Vergütung als Landessprecherin der LINKEN Hamburg erhalten, dies ist eine rein ehrenamtliche Position.
Mit freundlichen Grüßen
Zaklin Nastic