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Yvonne Magwas
CDU
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Frage von Petra K. •

Warum besteht bei den Abgeordneten im Bundestag während Sitzungen kein Handyverbot? In der Schule,sowie an meinem Arbeitsplatz kann ich auch nicht ständig in mein Handy schauen es ist sehr unhöflich!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau K.,

die Abgeordneten müssen in Sitzungswochen vielfältigen Aufgaben wahrnehmen, die es erfordern, dass sie jederzeit für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ansprechbar sind. Die Schnelllebigkeit der modernen Informationsgesellschaft macht es für Abgeordnete außerdem notwendig, sich ständig über aktuelle Ereignisse zu informieren, um darauf gegebenenfalls kurzfristig politisch reagieren zu können. Vor diesem Hintergrund darf die Nutzung von Handys durch die Abgeordneten im Plenum nicht als mangelndes Interesse an der jeweiligen Debatte verstanden werden. Dementsprechend wurde für die 20. Wahlperiode – wie auch für die Wahlperioden zuvor – vereinbart, dass ein zurückhaltender und der Plenarsitzung angemessener Gebrauch von technischen Geräten, insbesondere Mobiltelefonen, im Plenarsaal zulässig ist.

Ein darüber hinaus gehender Gebrauch kann jedoch von den sitzungsleitenden Präsidentinnen bzw. vom sitzungsleitenden Präsidenten mit einer Ordnungsmaßnahme geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Magwas, MdB

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