In Welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht, dass das Tragen von Abzeichen, Anbringen von Stickern oder Schwenken der Deutschlandfahne während einer Rede im Bundestag verboten ist?
Sehr geehrte Frau Magwas, ich recherchiere im Rahmen einer Hausarbeit zum Thema Rederecht im Bundestag. Dabei bin ich auf eine Forumsfrage vom 25.02.2024 gestoßen, die Sie am 04.03.2024 sehr schön ausführlich beantwortet haben. Es ging um einen Ordnungsruf gegen einen Abgeordneten, der während seiner Rede eine Deutschlandflagge schwenkte. Ich suche seit einiger Zeit nach einer rechtlichen Grundlage dafür, um einen ähnlichen Fall in meiner Hausarbeit begründen zu können.
Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Ich freue mich, dass Ihnen meine Ausführungen vom März dieses Jahres gefallen haben.
Die Regelung zum Umgang mit Symbolen, Spruchbändern, Schilden oder ähnlichem in den Räumlichkeiten des Parlamentes finden Sie in der Hausordnung des Deutschen Bundestages:
„§ 4 Verhalten in Gebäuden
(1) In den Gebäuden des Deutschen Bundestages sind Ruhe und Ordnung zu wahren. Die Besucherinnen und Besucher haben die Würde des Hauses zu achten und auf die Arbeit im Haus Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Tätigkeit des Deutschen Bundestages, seiner Gremien, Organe und Einrichtungen zu stören.
(2) Es ist nicht gestattet, Spruchbänder oder Transparente zu entfalten, Informationsmaterial zu zeigen oder zu verteilen, es sei denn, es ist zur Verteilung zugelassen. Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet. …“
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/anhang1-249296
Die Hausordnung ist als Anhang 1 Teil der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Es entspricht der ständigen Übung, dass sich der neugewählte Bundestag in der 1. Sitzung der Legislaturperiode eine Geschäftsordnung gibt und darüber auch abstimmt. Die Geschäftsordnung – und damit auch die Hausordnung des Bundestages – wurde am 26. Oktober 2021 ohne jede Gegenstimme, bei Enthaltung der AfD und mit Zustimmung aller anderen Fraktionen, beschlossen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Magwas
Vizepräsidentin