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Yvonne Magwas
CDU
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Frage von Michael K. •

WANN werden die Menschenrechte in Deutschland wiederhergestellt?

Sehr geehrte Frau Magwas,

das Bundesverfassungsgericht hat am 05.11.2019 ein Urteil zu „Hartz4“ verkündet. Hiernach verstoßen Teile von „Hartz4“ gegen die Art. 1 Abs 1 (Die Würde des Menschen ist unantastbar...) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 (Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.)

Seit vier Jahren haben Sie die Aufgabe als Abgeordnete, aktiv etwas an diesem Missstand zu ändern. Warum wehren Sie sich gegen das Bürgergeld? Warum haben Sie nichts selber seit 2019 etwas gegen die Verletzung der Menschenwürde in Deutschland unternommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Regelungen bei Hartz IV und der Debatte zum Bürgergeld.

Sie haben in Ihrer Frage u.a. die Behauptung aufgeworfen, das Bundesverfassungsgericht habe mit einem Urteil im Jahr 2019 die Regelungen zum Arbeitslosengeld II (bekannt  unter dem Namen Hartz IV) als Verstoß gegen die Menschenwürde bezeichnet. Das Gericht hat seinerzeit lediglich festgestellt, dass sehr starke Kürzungen um 60 Prozent, wie sie früher etwa bei der wiederholten Ablehnung von Jobangeboten erlaubt waren, fortan nicht mehr möglich sein dürften. Das Prinzip „Fördern und Fordern", unter dem Hartz IV einst eingeführt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem Urteil nicht angetastet. Das Grundgesetz baue Hilfsbedürftigen eine Brücke in eine bessere Zukunft. Dem Gesetzgeber stehe das Recht zu, dass Menschen, die staatliche Mittel in Anspruch nehmen, auch aktiv daran mitwirken, diese Brücken zu beschreiten.

Der wesentliche Kritikpunkt am ursprünglichen „Bürgergeld-Gesetz“ war für meine Fraktion und mich der weitgehende Verzicht auf das Prinzip „Fördern und Fordern“. Hätte man darauf verzichtet, so wäre ein Systemwechsel in der Arbeitsmarktpolitik vollzogen worden. In der momentanen wirtschaftlichen Situation wäre es falsch, jenes Prinzip gänzlich aufzugeben. Dennoch waren meine Fraktion und ich der Auffassung, dass die hohe Inflation bei der Berechnung der Regelbedarfe zeitnah berücksichtigt werden muss. Dies hatten wir bei dem Gesetz-Entwurf auch nicht kritisiert, sondern sogar begrüßt.

Insgesamt muss es das Ziel einer vernünftigen Arbeitsmarktpolitik sein, dass Menschen schnell wieder in Arbeit gebracht werden. Personen auf der Suche nach einem Job müssen dabei auch unterstützt und weitergebildet werden. Gemessen an der hohen Inflation ist es erforderlich, die Regelsätze in der Grundsicherung zum 1.1.2023 anzuheben. Durch die Position der Union konnte der von der Ampel beabsichtigte Systemwechsel verhindert und das Prinzip „Fördern und Fordern“ erhalten werden.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Magwas

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