(...) Die Beantwortung Ihrer Frage, worauf sich meine Äußerungen in der Zeitschrift „Raute“ stützen, ist kurz und klar: Ich beziehe mich auf eine große Anzahl von Eingaben betroffener Bürgerinnen und Bürger an das Büro des Patientenbeauftragten. (...)
(...) Wie bereits dargelegt, ist der gezielt erweckte Eindruck, die Ausübung des Sonderkündigungsrecht bei Erhebung eines Zusatzbeitrages sei sinnlos, weil früher oder später alle Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben würden, nicht gerechtfertigt. Über 50 Krankenkassen haben in den vergangenen Tagen versichert, 2010 keinen Zusatzbeitrag zu erheben, einige Kassen erstatten ihren Mitgliedern sogar einen Teil ihrer Beiträge zurück. (...)
(...) 7. Auch der Zusatzbeitrag ist wie der Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar. (...)