Frage an Wolfgang Zöller von Peter Dr. P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zöller,
wie Sie wissen, hat das BMG den Referentenentwurf zur neuen zahnärztlichen Gebührenverordnung veröffentlicht. Im allgemeinen werden Referentenentwürfe bis zur Beschlussfassung nur noch marginal verändert. Nach Berechnungen der BZÄK und der KZBV liegt bei der GOZ-neu ein Gesamt Minus von 2,5 % vor. In meinem Fachbereich ergibt sich eine Gebührenabsenkung in den Kernpositionen um bis zu 30 (!) % ohne die Möglichkeit eines Ausgleiches durch andere Leistungen. Und dieses nach 21 Jahren unveränderter alter GOZ.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie mit Ihren Aussagen zu diesem Thema konfrontieren:
- "Es ist nicht zutreffend, dass die Koalition die Absicht hat, die Gebühren der GOÄ und GOZ abzusenken"
- "Insbesondere ist die GOZ seit vielen Jahren nicht reformiert und die Gebühren nicht angepasst worden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf". (Ihr Schreiben vom 20.12.05 an Herrn MdB Bosbach )
- "Es ist ein Missverständnis, dass immer wieder gesagt wird, wir wollen die Sätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte insgesamt senken. Das ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart."
- "...wenn die GOZ endlich der allgemeinen Kostenentwicklung der letzten 20 Jahre angepasst wird. Es ist höchste Zeit, dass eine leistungsgerechte Bezahlung für Zahnärzte umgesetzt und die Gebührenordnung entsprechend überarbeitet wird". (Interview RZB vom März 2006 Seite 125 )
In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie sich den diametralen Gegensatz des Referen-
tenentwurfes zu Ihren sogar schriftlich vorliegenden Aussagen?
2. Halten Sie eine Punktwerterhöhung von 0,46 % bei gleichzeitiger Absenkung der Punktbewertung einzelner Leistungen um 30 % für eine Anpassung an die Kostenentwicklung der letzten 20 Jahre?
3. Halten Sie § 15 ZHK Gesetz für erfüllt in dem gefordert wird, dass der Verordnungsgeber in einer neuen Gebührenordnung auch die berechtigten Interessen der Zahnärzte zu berücksichtigen hat?
Mit freundlichen Grüssen Dr. P. M. Posselt
Hier die Antwort von Herrn Zöller:
Ich halte nach wie vor an meinen Aussagen fest. Dies ist auch die Meinung der CDU/CSU-Fraktion. Die GOZ ist eine Verordnung, die das Bundesministerium für Gesundheit herausgibt. Das Parlament hat keine Möglichkeit dies zu ändern. Wir konnten über das Kabinett bisher verhindern, dass dieser Entwurf in Kraft treten kann.
Wolfgang Zöller, MdB