Frage an Wolfgang Zöller von Robert S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Hr. Zöller,
wie lange soll eigentlich der Solitaritätszuschlag noch beibehalten werden?
Ist ein Ende festgelegt oder absehbar ?
Oder bleibt er bis zum St. Nimmerleinstag bestehen ?
MfG
Robert Schimmer
Sehr geehrter Herr Schimmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema "Solidaritätszuschlag", auf die ich Ihnen gern antworte.
Ihre drei Fragen hängen eng miteinander zusammen, deshalb möchte ich sie gern im Zusammenhang beantworten. Wie Sie sicher wissen, wurde der Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der enormen finanziellen Belastungen des Bundes im Zuge der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Zu diesem Zweck wird er bis heute erhoben, da zwischen vielen Regionen in den so genannten neuen Bundesländern und den meisten Gebieten in den alten Bundesländern noch immer große Unterschiede mit Blick auf wirtschaftliche Situation (Stichwort: Arbeitslosigkeit), Infrastruktur und Verschuldung bestehen.
Zwar kann ich, sehr geehrter Herr Schimmer, im Moment nicht auf das Jahr genau absehen, wann diese Lücke zwischen Ost und West endgültig geschlossen sein wird, aber sie schließt sich stetig, wenn auch zugegebenermaßen langsamer als dies wünschenswert wäre. Dies hat zur Folge, dass der Solidaritätszuschlag zwar nicht sofort, aber doch in absehbarer Zeit nicht mehr nötig sein wird. Denn eines ist klar: Für andere Zwecke als die Tilgung der desaströsen Hinterlassenschaften des Sozialismus in der DDR und den Aufbau neuer, zukunftsträchtiger Strukturen in den neuen Bundesländern darf es - und wird es - keinen Solidaritätszuschlag geben. Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, sind Sie ebenfalls dieser Ansicht und deshalb versichere ich Ihnen: Bis zum "St. Nimmerleinstag" wird der Solidaritätszuschlag nach meiner festen Überzeugung nicht nötig sein und folglich auch nicht erhoben werden.
Mit den besten Wünschen in das heimatliche Sulzbach am Main verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Zöller