Frage an Wolfgang Zöller von Manfred N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zöller,
in der Stuttgarter Zeitung vom 8.6.2007 kam ein Kurzartikel "Mehr Spielraum für Ärzte", der einen neuen Vorschlag von Ihnen und Herrn H.G.Faust zur Patientenverfügung beschrieb. Dieser Artikel war jedoch etwas verwirrend geschrieben und es ging nicht klar hervor, was Ihr Vorschlag genau bezweckt.
Ich möchte Sie bitten, mir den ausführlichen Text Ihres Vorschlages zu mailen.
Mit freundlichem Gruß
Dr.Manfred Nonnenmann
12.6.2007
Sehr geehrter Herr Dr. Nonnenmann,
vielen Dank für Ihre Mail vom 12. Juni 2007, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.
Gestatten Sie mir, Ihnen kurz meine Überzeugungen zum Thema ärztliche Sterbebegleitung und Patientenverfügung zu skizzieren.
Nach meiner Auffassung müssen wir bei der Überlegung, wie wir mit diesem Thema umgehen, sehr behutsam vorgehen, denn jedes Leben ist einzigartig und individuell, von der Geburt bis zum Sterben. Unser Handeln muss diese Vielfalt berücksichtigen und auch weiterhin individuelle Entscheidungen zulassen.
Vor diesem Hintergrund habe ich gemeinsam mit meinem CDU-Kollegen Dr. Faust einen Gesetzentwurf erarbeitet, der von folgenden Leitgedanken getragen wird:
* In einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die die Selbstbestimmung und damit die Selbstverantwortung des Menschen respektiert und fördert, verbietet sich jede Überregulierung. Deshalb muss sich ein Gesetzentwurf auf das Nötigste beschränken
* Leben und Sterben sind in ihrer Komplexität nicht normierbar und entziehen sich pauschalen Kategorien. Deshalb muss eine Regelung Raum für die Betrachtung des Einzelfalls lassen und schematische Lösungen vermeiden. Dies kann nur gewährleistet werden, indem ein breiter Anwendungsbereich eröffnet wird, der die individuelle Bewertung und Würdigung jeder einzelnen Patientenverfügung ermöglicht.
* Der Entwurf zielt auf eine unkomplizierte und unbürokratische Regelung, die sich an der heutigen Praxis orientiert und im Klinikalltag bewährt hat.
* Grundsätzlich gehen wir von einem ethischen Verhalten der Ärzte aus. Unser Verständnis ist vom Vertrauen in die Ärzte geprägt.
Deshalb haben wir uns für einen schlanken Gesetzentwurf mit folgenden Schwerpunkten entschieden:
* Die Patientenverfügung wird definiert. Sie ist grundsätzlich verbindlich. Sowohl der ausdrücklich erklärte als auch der zu ermittelnde mutmaßliche Wille des Patienten wirkt nach Verlust der Einwilligungsfähigkeit fort.
* Auch bei Vorliegen einer Patientenverfügung erfolgt immer eine individuelle Ermittlung der aktuellen Situation des Patientenwillens. Dabei werden z. B. die aktuellen Begleitumstände, der Stand der medizinischen Entwicklung oder weitere geeignete Kriterien berücksichtigt.
* Bei einem Dissens zwischen dem Arzt, der die Behandlung fortführen möchte, und dem Betreuer bzw. Bevollmächtigten, der die Umsetzung der Patientenverfügung fordert, ist das Vormundschaftsgericht einzuschalten. Dieses stellt fest, ob der Wille des Patienten richtig ermittelt wurde.
* Bestimmte Abläufe im gerichtlichen Verfahren beim Vormundschaftsgericht werden - wie vom BGH gefordert - geregelt.
Gerne übersende ich Ihnen den Gesetzentwurf. Dazu benötige ich allerdings Ihre private e-Mail-Adresse oder Anschrift.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Zöller, MdB