Frage an Wolfgang Zöller von Klaus Dr. R. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zöller,
seit über 40 Jahren befasse ich mich mit Gesundheitspolitik, war auch lange Jahre stellvertretender Bezirksvorsitzender des GPA Mittelfranken, habe allerdings meine aktive Mitarbeit dort eingestellt, da ich durch die von der CSU mitgetragene Gesundheitspolitik allgemein eine massive Beeinträchtigung für die Patienten sowie eine jetzt noch weiter zunehmende Therapiefreiheit der Ärzte, letztlich auch zu Lasten der Patienten sehe. Außerdem bin ich persönlich massiv betroffen, da ich auf Grund der von Herrn Seehofer mitgetragenen Entscheidungen nach 36 Jahren meine ambulante und stationäre Tätigkeit als internist aufgeben mußte, obwohl die Begründung "Ärztemangel" des Gesetzgebers als auch "Geistig und körperlich nicht in der Lage" des Bundesverfassungsgerichts sahclich nicht zutreffend sind, die Patienten auch bei mir die Wahl zu meinem wesentlich jüngerem Partner hatten. Der jetzige Gesetzesentwurf stellt Alles in den Schatten: Für 90% der Bevölkerung soll durch ein unabhängiges (???) Institut und den ebenso unabhängigen (???) G-BA festgelegt werden, welche therapeutische und diagnostische Maßnahmen erlaubt werden. Ist dies demokratische Selbstbestimmung? Warum lehnen Sie und die CSU diesen unbrauchbaren Entwurf nicht in toto ab?? Lassen Sie sich von der aggitatorisch geschulten Minsterim über den Tisch zeiehn? Wo bleibt das Motto: "Mehr Freiheit wagen!"
Sehr geehrter Herr Dr. Reichel,
vielen Dank für Ihre Mail vom 20. Dezember 2006, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.
Zunächst bitte ich Sie, die lange Reaktionszeit zu entschuldigen. Durch die Vielzahl von Zuschriften sehe ich mich erst heute in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.
Gestatten Sie mir zunächst einige grundlegende Anmerkungen zur Gesundheitsreform.
Ausgangspunkt der Überlegungen war, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens in den zurückliegenden Jahren zunehmend in eine Schieflage geraten ist. Ursachen hierfür sind im Wesentlichen:
* immer mehr Menschen werden immer älter und nehmen immer länger immer teurere Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch;
* Beitragszahler für die gesetzliche Krankenversicherung wachsen nicht in ausreichendem Maße nach (Geburtenrückrang) oder scheiden unfreiwillig aus dem Erwerbsleben aus (hohe Arbeitslosigkeit);
* sprunghafte Fortschritte insbesondere in der Spitzenmedizin verteuern Behandlung und Medikamente.
Erzielt wurde ein tragfähiger Kompromiss, der die Handschrift der Union deutlich erkennen lässt.
Lassen Sie mich kurz einige der Verbesserungen darzustellen:
* Die Versicherten erhalten mehr Wahlfreiheit. So können sie nun auch Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarife wählen und erhalten die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, deren Erstattung heute nicht von den Kassen übernommen wird, über einen Wahltarif abzusichern.
* Wir leisten mit der Gesundheitsreform einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Wir erhöhen den Druck auf die Krankenkassen, ihr wirtschaftliches Gebaren offenzulegen, ihre Schulden abzubauen und Rückstellungen für künftige Lasten aufzubauen.
* Wir schaffen den Einstieg in die Entkoppelung der Arbeits- von den Gesundheitskosten, indem der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung mit dem Gesundheitsfonds temporär festgeschrieben wird.
* Über den Zusatzbeitrag schaffen wir mehr Transparenz für die Versicherten. Denn damit können sie besser vergleichen, ob ihre Kasse für den Zusatzbeitrag die bessere medizinische Versorgung anbietet.
* Besonders wichtig: Alle Menschen in Deutschland erhalten einen Versicherungsschutz.
* Die PKV bleibt als Vollversicherung erhalten.
Bundesregierung und Koalition wollen, dass auch in Zukunft jeder Patient zu bezahlbaren Preisen (Beiträgen) die notwendige Behandlung auf dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft erhält. Um dies angesichts der beschriebenen Lage erreichen zu können, müssen wir strukturelle Veränderungen sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Leistungsseite einführen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auf die von Ihnen angesprochenen Einzelpunkte des Instituts für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingehen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt der Gesetzgeber lediglich die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung der medizinischen Versorgung vor. Die Einzelheiten werden von der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen festgelegt. Wichtigstes Organ der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Er besteht aus drei unparteiischen Mitgliedern sowie aus Vertretern der Vertragsärzteschaft, der Vertragszahnärzteschaft, der gesetzlichen Krankenkassen und der Krankenhäuser. Außerdem nehmen Patientenvertreter an den Sitzungen teil.
Hauptaufgabe des G-BA ist es, in Richtlinien die Inhalte der Versorgung zu bestimmen, z. B. die Richtlinien über die ärztliche Behandlung, über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, über die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln sowie über die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus. Die Richtlinien sind für die beteiligten Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Versicherten verbindlich.
Als fachlich unabhängige Einrichtung bietet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wissenschaftlich fundierte und objektive Bewertungen. Das IQWiG unterstützt den G-BA durch Empfehlungen bei seiner Arbeit. Insbesondere erstellt das IQWiG Kosten-Nutzen-Bewertungen für Arzneimittel, damit eine angemessene Grundlage für Preisverhandlungen und Erstattungshöhen geschaffen wird. Festzuhalten ist aber in diesem Zusammenhang, dass die Zulassung eines Wirkstoffes nicht von einer Kosten-Nutzen-Bewertung abhängig ist, sowie, dass die Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit weiterhin der Gemeinsame Bundesausschuss und nicht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen trifft.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Zöller, MdB