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Wolfgang Zöller
CSU
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Frage von Michael S. •

Frage an Wolfgang Zöller von Michael S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöller,

die Zentrierung von Facharztleistungen wird von Ihrer Politik propagiert, d.h. Facharztleistungen sollen im Krankenhaus erbracht werden. Alle meine Patienten, insbesondere die nicht mobilen älteren Patienten sind darüber entsetzt, dass sie dann möglicherweise keine wohnortnahe Versorgung mehr haben werden.( Ich bin niedergelassener Pneumologe in Velbert , NRW.) Auch Fachärzte haben bei chronischen Erkrankungen eine partielle hausärztliche Funktion. Auch Fachärzte sprechen mit Patienten und beraten diese.
Glauben Sie, dass angestellte Fachärzte im Krankenhaus billiger arbeiten ?
Glauben Sie wirklich, dass die Kollegen Doppeluntersuchungen ständig absichtlich aus finanziellen Gründen durchführen ?
Bei einem budgetierten System ist jeder der oberhalb des Budgets liegt, dankbar über jede Untersuchung die bereits erbracht ist, da logischerweise jede unnötige Untersuchung im budgetierten System ein Verlust an Resourcen für den Leitungserbringer bedeutet. Ich kenne keinen Kollegen der sein Budget nicht überschreitet. Glauben Sie, dass die Privatleistungen zurückgehen, wenn Kassenleistungen zu mehr als 30 % nicht bezahlt werden ? Wird die nicht zu einer Verstärkung der sogenannten Zweiklassenmedizin führen ? Stimmen Sie dem Gesundheitsreformgesetz zu ?

MFG

Dr. Michael Sachs

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Sachs,

vielen Dank für Ihre Mail vom 9. Dezember 2006, die mir von der Internetplattform "abgeordnetenwatch.de" zugeleitet wurde.

Zunächst bitte ich Sie, die lange Reaktionszeit zu entschuldigen. Durch die Vielzahl von Zuschriften sehe ich mich erst heute in der Lage, Ihre Anfrage zu beantworten.

In Ihrer Frage unterstellen Sie, dass mit der Gesundheitsreform eine Zentrierung der fachärztlichen Versorgung auf den Krankenhausbereich einherginge. Dies ist nicht Gegenstand der Gesundheitsreform.

Bereits in den Eckpunkten der Gesundheitsreform im Oktober 2006 hat die Union deshalb besonderen Wert auf die Festlegungen gelegt: "Die ambulante ärztliche Versorgung stützt sich weiterhin auf freiberuflich tätige Hausärzte und Fachärzte sowie in besonderen Fällen auf die Behandlung am Krankenhaus.... Eine generelle Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Tätigkeit ist nicht vorgesehen."

Im Bereich der Schnittstellen zwischen stationärer und ambulanter Behandlung wurden bereits durch die Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeiten der ambulanten Leistungserbringung in den Kliniken durch die integrierte Versorgung verbessert. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wird die Integrierte Versorgung als Instrument zur besseren Verzahnung zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen fortgeführt und ausgebaut. Auch die Pflege kann nunmehr in die Integrierte Versorgung einbezogen werden. Die Vernetzung ist insbesondere für komplexe Behandlungsprozesse geeignet, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind. Denn gerade schwerstkranke Patienten mit seltenen Krankheiten sind auf eine enge Verzahnung von stationärer und ambulanter Behandlung - also auf eine Behandlung "aus einer Hand" - angewiesen.

Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Thema ärztliche Vergütung. Auch hier bringt die Gesundheitsreform Veränderungen. Die Budgetierung wird durch die Gesundheitsreform beendet. Zentrales Ziel der neuen Vertragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen mit festen Euro-Preisen. Die Steigerung von Ausgaben aufgrund erhöhter Krankheitshäufigkeit der Versicherten (Morbiditätsrisiko) wird auf die Kassen verlagert. Konkret bedeutet dies, dass die Kassen künftig mehr Geld zur Vergütung bereitstellen, wenn der Behandlungsbedarf ansteigt oder Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert werden. Die Kassen vergüten auch den Kostenanstieg der Praxen, die nicht durch Wirtschaftlichkeitsreserven ausgeglichen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Zöller, MdB