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Wolfgang Zöller
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Frage von Thomas S. •

Frage an Wolfgang Zöller von Thomas S. bezüglich Gesundheit

Abgabe von Betäubungsmitteln im Notfall zur Überbrückung

Sehr geehrter Herr Zöller,

nach geltender Rechtslage machen sich Ärzte in jedem Fall strafbar, wenn sie medizinisch notwendig und fachgerecht, ohne gesundheitliches Risiko und sozial erwünscht in einem Notfall Betäubungsmittel einem Palliativpatienten zum Gebrauch überlassen. Nahezu alle medizinischen und juristischen Verbände und Experten sind sich einig, dass die unerträgliche Rechtslage in diesem Fall geändert werden muss. Wie stehen Sie zu der Forderung der Petition Nr.16123 vom 16. Januar 2011:

Petitionstext
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass umgehend Änderungen in der Gesetzgebung zu erfolgen haben, damit die medizinisch indizierte Abgabe von Betäubungsmitteln zur Unzeit durch einen Arzt keinen Straftatbestand mehr darstellt. Qualifizierten Ärzten und Palliative Care Teams muss die Abgabe von Betäubungsmitteln zur zeitlich begrenzten Anwendung durch und/oder für den Patienten, zum Beispiel bei schwersten Schmerzen und lebensbedrohlicher Atemnot, zur Überbrückung im Notfall erlaubt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Sitte
Deutsche PalliativStiftung

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sitte,

vielen Dank Ihre Frage vom 6. Dezember 2011 zur Abgabe von Betäubungsmitteln durch Ärztinnen und Ärzte. Sie weisen darin auf eine von Ihnen eingereichte Petition hin, in der Sie anregen, Ärztinnen und Ärzten in palliativmedizinischen Krisensituationen zur zeitlich begrenzten Anwendung die bislang Apotheken vorbehaltene Abgabe von Betäubungsmitteln zu ermöglichen.

Im Bundesministerium für Gesundheit haben, wie Sie wissen, unter Ihrer Beteiligung mehrere Gespräche auf Fachebene zu dieser Thematik stattgefunden, zuletzt am 10. August 2011. Dabei wurde unter anderem die Frage der rechtlichen Ermöglichung des Überlassens von Betäubungsmitteln durch Ärzte an Palliativpatienten in bestimmten ambulanten Notfall- bzw. Krisensituationen erörtert. Die mit dieser Thematik zusammenhängenden Aspekte werden im Bundesministerium für Gesundheit derzeit intensiv geprüft.

Durch die im Mai 2011 in Kraft getretene Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften wurde Hospizen und Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung bereits die Einrichtung von Betäubungsmittel-Vorräten für den Notfallbedarf (sog. Notfallvorräte) ermöglicht. So kann sichergestellt werden, dass die zur sofortigen Versorgung der Patienten benötigten Schmerzmittel unmittelbar zur Verfügung stehen können.

Die Verbesserung der Versorgungssituation schwerstkranker und sterbender Menschen ist mir aber auch weiterhin ein großes Anliegen. Als Patientenbeauftragter der Bundesregierung werde ich mich daher auch künftig für die Stärkung und flächendeckende Sicherstellung der ambulanten palliativmedizinischen Versorgung einsetzen.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Zöller MdB