Frage an Wolfgang Zöller von Theda G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zöller,
Unter Bezugnahme auf das mir vorliegende "Grundlagenpapier Patientenrechte in Deutschland" habe ich folgende Fragen:
1) Welche verbindlichen Minimalanforderungen für medizinische Gerichtsgutachten und Gutachten der Schlichtungsstellen werden Sie in das Patientenrechtegesetz aufnehmen?
2) Ist geplant, die 30jährige Verjährungsfrist wieder einzuführen, die früher für Arzthaftpflichtschäden galt und vor einigen Jahren auf nur 3 Jahre verkürzt worden ist, wie es auch der "Weiße Ring" für die von ihm betreuten Opfer fordert?
Sehr geehrte Frau Gossler,
vielen Dank für Ihre Frage vom 31. März 2011 zu den Inhalten des Patientenrechtegesetzes im Hinblick auf medizinische Gutachten sowie zur Verjährungsfrist für Arzthaftpflichtschäden.
Ich habe zu den Inhalten des Patientenrechtegesetzes mit maßgeblichen Beteiligten im Gesundheitswesen rund 300 Gespräche geführt. Von Patientinnen und Patienten wurde mir dabei auch immer wieder geschildert, dass sie die juristische Aufarbeitung eines Behandlungsfehlerverdachts und dabei auch das Verfahren vor dem Zivilgericht als nicht befriedigend empfunden haben.
Mir war es deshalb wichtig, im Patientenrechtegesetz auch die Rechte der Patientinnen und Patienten bei einem Behandlungsfehler zu stärken. Wir wollen dazu unter anderem die schon von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung in das Bürgerliche Gesetzbuch einfügen.
Zu Ihrer Frage nach medizinischen Gutachten im Gerichtsverfahren möchte ich darauf hinweisen, dass es Aufgabe des Gerichts ist, diese Gutachten zu würdigen und dabei Unklarheiten oder Zweifeln nachzugehen. Für wichtig halte ich es daher, die von vielen größeren Landgerichten bereits jetzt eingerichteten spezialisierten Arzthaftungskammern flächendeckend zu schaffen. Denn sie bieten die Möglichkeit, die für Arzthaftungsprozesse und insbesondere für die inhaltliche Beurteilung medizinischer Gutachten notwendigen besonderen Fachkenntnisse zu konzentrieren.
Eine generelle Verlängerung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus Behandlungsfehlern auf 30 Jahre ist hingegen, wie Sie sicherlich bereits wissen, in dem Grundlagenpapier zum Patientenrechtegesetz nicht vorgesehen.
Die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Regelungen des Patientenrechtegesetzes wird im Laufe des weiteren Verfahrens ausgearbeitet werden. Nähere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens sind auf meiner Internetseite http://www.patientenbeauftragter.de verfügbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Zöller