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Wolfgang Zöller
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Frage von Alexander W. •

Frage an Wolfgang Zöller von Alexander W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Zöller,

in Niedersachsen erprobt die AOK gemeinsam mit der Firma I3G, einer Tochtergesellschaft des Pharmakonzern Janssen-Cilag, die Integrierte Versorgung psychisch Kranker. Erstmals übernimmt damit ein gewinnorientiertes Unternehmen der Pharmabranche die Komplettversorgung von Patienten.

Ich halte dies für äußerst bedenklich und habe die Sorge, dass dieses Modell Schule macht und Pharmafirmen künftig nicht nur Medikamente bereitstellen, sondern auch darüber entscheiden, wie Kranke zu behandeln sind. Die Nachteile der Privatisierung des Gesundheitswesen sehen wir in den USA. Dort gibt es die Integrierte Versorgung ("Managed Care") bereits seit langem. Ergebnis ist, dass Ärzte ihre Patienten nicht mal über alternative und ggf. bessere Behandlungsmöglichkeiten informieren dürfen, weil Pharmaunternehmen die Vorschriften setzen.

Wie schätzen Sie diese Situation ein und wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass in Deutschland die Profitinteressen und das Renditestreben der Pharmaindustrie nicht zu Lasten der Beratungs- und Behandlungsqualität von Patienten geht?

Ich freue mich auf Ihre Antwort! Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Woletz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Woletz,

ich bedanke mich für Ihre Frage über abgeordnetenwatch. Sie sprechen einen Vertrag der AOK Niedersachsen zur Integrierten Versorgung Schizophrenie an.

Die Integrierte Versorgung soll eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende, qualitätsgesicherte Versorgung der Patientinnen und Patienten ermöglichen. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken, Pflegekassen und Pflegeeinrichtungen und andere zur Versorgung der Versicherten berechtigte Leistungserbringer können kooperieren und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Die Teilnahme von Patientinnen und Patienten an den integrierten Versorgungsformen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die Krankenkassen können mit Leistungserbringern autonom Einzelverträge zur Integrierten Versorgung abschließen. Neben den o. g. Leistungserbringern können auch medizinischen Versorgungszentren, Träger, die nicht Selbstversorger sind, sondern eine Versorgung durch dazu berechtigte Leistungserbringer anbieten (Managementgesellschaften), pharmazeutische Unternehmer und Hersteller von Medizinprodukten direkte Vertragspartner der Krankenkassen sein (§ 140b Absatz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V).

Für die konkreten Inhalte der Versorgung und die vertraglichen Rechte und Pflichten sind allein die Vertragspartner verantwortlich. In den Verträgen müssen sich die Vertragspartner der Krankenkassen zu einer qualitätsgesicherten, wirksamen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten verpflichten (§ 140b Absatz 3 SGB V).

Auch im Rahmen der Integrierten Versorgung gilt die so genannte Therapiefreiheit der Ärzte, d. h. die Ärzte sind in der Wahl ihrer Therapie grundsätzlich frei. Die Behandlung muss nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen, also den anerkannten Grundsätzen und Methoden der Medizin entsprechen und sich am allgemein anerkannten Erkenntnisstand der Medizin ausrichten. Ebenso gilt das Verbot der Entgegennahme von nichtärztlichen Weisungen zur Therapie. Allein die behandelnden Ärzte treffen die Entscheidung, welche Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen durchgeführt und/oder welche Arzneimittel verordnet werden.

Die Inhalte des von Ihnen angesprochenen Vertrages der AOK Niedersachsen sind mir nicht bekannt. Die Verträge unterliegen generell der für die jeweilige Krankenkasse zuständigen Rechtsaufsicht. Soweit es Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages geben sollte, wäre es Aufgabe des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration diese zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zöller