Frage an Wolfgang Zöller von Dr. Claus G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Zöller,
Sie haben im Mai dieses Jahres in einer Fersehsendung Ihr Erstaunen darüber zum Ausdruck gebracht, dass 10% aller niedergelassenen Ärzte in Deutschland keine Haftpflichtversicherung haben. Sie wollten entweder eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen oder auf eine Veränderung der Berufsordnung hinwirken, um Ärzte zu zwingen, wie das bei Anwälten die Praxis ist, nur noch zu praktizieren, wenn sie eine Haftpflichtversicherung vorweisen können.
Meine Frage: Welche konkrete Maßnahme haben Sie bisher ergriffen und wie schätzen Sie die Aussicht auf Erfolg durch diese Maßnahme ein, um diesen Skandal in unserem Gesundheitssystem ein Ende zu bereiten?
Sehr geehrter Herr Gossler,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich habe mit der Beantwortung absichtlich ein bisschen länger gewartet, um Ihnen nun ganz aktuelle Informationen zukommen lassen zu können.
Denn wie Sie sicherlich bereits wissen, habe ich zusammen mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit meiner Ernennung zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung den Handlungsbedarf und die Regelungsmöglichkeiten zu einem Patientenrechtegesetz geprüft. Die umfangreichen Ergebnisse werden nun zu einem Diskussionspapier zusammengefasst, das in den nächsten Wochen vorliegen wird.
Ich werde im Zuge dessen auch einen Entschädigungsfonds bei Ärztefehlern anregen, wie es ihn in Österreich bereits gibt. Er soll eine schnelle Hilfe für die Betroffenen sicherstellen und könnte auch dazu beitragen, jahrelange Gerichtsprozesse mit unsicherem Ausgang zu vermeiden.
Finanziert werden soll der Fonds von Ärzten, Patienten und Haftpflichtversicherern. Stellt eine Gutachterkommission fest, dass es einen Behandlungsfehler gab, könnte der Fonds dann unbürokratisch sofort eine Entschädigung zahlen. Die Versicherungswirtschaft zeigte sich mit Blick auf meinen Vorschlag, der in der „Berliner Zeitung“ sowie in der „Frankfurter Rundschau“ vom 30.12.2010 publiziert worden ist, auch grundsätzlich gesprächsbereit.
Im Rahmen des Patientenrechtegesetzes wird eine Regelung in der Zulassungsverordnung Ärzte angestrebt, damit Ärztinnen und Ärzte eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme unterhalten _müssen_. Ein Verstoß gegen diese Pflicht könnte mit der Möglichkeit verbunden werden, die Zulassung für einen bestimmten Zeitraum ruhen zu lassen oder letztlich zu entziehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Zöller MdB