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Wolfgang Zöller
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Frage von Martin D. •

Frage an Wolfgang Zöller von Martin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zöller,

welche Position beziehen Sie bzgl. der geplanten Internetsperren und der Kritiken (Schaffung einer Zensurinfrastruktur)?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Dosch

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dosch,

vielen Dank für Ihre Email vom 17. Juni 2001, in der Sie nach meiner Position zu den geplanten Internetsperren fragen.

Ich gehe davon aus, dass Sie sich bei Ihrer Anfrage auf das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet beziehen. Das Gesetz zielt darauf ab, den Zugang deutscher Nutzer auf kinderpornographische Seite zu erschweren, wenn diese Seiten nicht gelöscht werden können.

Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder – was genauso schlimm ist – getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen.

Durch die Sperrung der kinderpornographischen Seiten im Internet wird der Kampf gegen dieses Verbrechen um präventive Maßnahmen ergänzt. Zufällige Besuche auf diesen Seiten werden nun durch eine Stopp-Seite verhindert. Nutzer, die z.B. durch Links in spam-mails auf diese Stopp-Seite gelangen, müssen nicht mit Strafverfolgung rechnen. Die Daten, die an der Stopp-Seite anfallen, dürfen für die Strafverfolgung nicht genutzt werden. Damit ist ein anderslautender Entwurf des SPD-geführten Justizministeriums vom Tisch.

Der Vorschlag von Bundesministerin von der Leyen, ein Expertengremium einzurichten, wurde realisiert: Der Datenschutzbeauftragte benennt fünf Mitglieder, die berechtigt sind, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.

Löschen geht vor Sperren: Wir bekämpfen das Übel an der Wurzel und werden nur dann sperren, wenn wir gegen die Inhalte nicht oder nicht zeitnah vorgehen können. Wir haben klargestellt, dass Sperrmaßnahmen auf kinderpornographische Internet-Seiten beschränkt bleiben. Nach zwei Jahren wird eine Evaluierung durch die Bundesregierung stattfinden. Ein Jahr später wird das Gesetz auf Grund der gewonnenen Erfahrungen optimiert werden. Das ist moderne Gesetzgebung, wenn man mit einer zukunftsfähigen Regelung Neuland betritt.

Insgesamt ist durch die massiven Nachbesserungen durch die Union ein ausgewogenes Gesetz entstanden, das energisches Vorgehen gegen die Kinderpornographie mit einem ausgeprägten Grundrechtsschutz verbindet.

Besonders wichtig ist mir, klar zu stellen, dass es sich bei der genannten Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat – aus welchen Gründen auch immer – einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern.

In der öffentlichen Diskussion ist leider bisher nicht ausreichend verdeutlicht worden, dass die Einschränkungen des Zugangs und die Strafverfolgung sich nur auf die besondere Struktur des Straftatbestandes der Kinderpornographie beziehen. Es ist nicht daran gedacht, ähnliche Maßnahmen auch bei anderen Rechtsverletzungen zu ergreifen, bei denen z.B. das Betrachten der Seite straflos ist und eine weitere Handlung – möglicherweise ein Download einer Datei – hinzutreten muss, um ein Rechtsgut zu verletzen.

Ich hoffe ich kann Sie hiermit überzeugen, dass dieses Gesetz keinen Beitrag zur Schaffung einer Zensurinfrastruktur darstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Zöller, MdB