
(...) Ich bleibe optimistisch, dass hier sehr schnell eine sinnvolle Praxis gefunden wird, die dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Der ist erkennbar: die Entwaffnung (vor allem jugendlicher) Gewalttäter und die Abrüstung auf unseren Strassen, in Kneipen und Schulen, besonders in Gefahrenlagen. Und er ist auch umsetzbar – Polizistinnen und Polizisten werden außer in wenigen Ausnahmefällen sicher keine Schwierigkeiten haben, die Plausibilität eines „anerkannten Zwecks“ und die jeweilige Situation einzuschätzen und entsprechend zu handeln. (...)