(...) Die Zielsetzung der Novelle des Waffengesetzes ist tatsächlich, die Zahl der Waffen auf deutschen Strassen zu senken. Das ist auch ein richtiges Ziel, denn bewaffnete Gewalt ist das letzte, was eine Gesellschaft braucht. (...)
(...) Danach ist das Schälen eines Apfels durchaus ein „allgemein anerkannter Zweck“ und damit ein berechtigtes Interesse. In den Gesetzesberatungen war von „Picknick, Bergsteigen und Sportausübung“ die Rede (den Gesetzentwurf finden Sie hier: dip21.bundestag.de, die eingearbeiteten Änderungen hier: dip21.bundestag.de). (...)
(...) Warum Sie in einem Biergarten den Radi mit einem eigenen Messer schälen wollen, dürfte möglicherweise erklärungsbedürftig sein. Die Gefahr, dass sie auf dem Wege dorthin von der Polizei kontrolliert werden, dürfte allerdings gering sein. (...)
(...) Dass die Beschränkungen einige verwirrt haben – nicht zuletzt, weil einige Waffenlobbyisten bedenkenlos Übertreibungen in die Welt gesetzt haben – ist nicht gut, aber bei neuen Regelungen manchmal unvermeidbar. Wie die Regierung neue Gesetze kommuniziert, kann ich nicht beeinflussen. Ich hätte es anders gemacht. (...)
(...) Kommt es dann später doch noch zur Eskalation eines solchen Konflikts, dann sind wenigstens keine Waffen mehr im Spiel. In solchen Situationen braucht die Polizei einen gewissen Beurteilungsspielraum. Den hat sie mit dem Gesetz. (...)
(...) Natürlich fehlt dem Vertrag von Lissabon, der nicht mehr Verfassung heissen durfte, aber im Prinzip eine Europäische Verfassung immer noch darstellt, die direkte demokratische Legitimation einer europäischen Volksabstimmung. Diese Legitimation fehlt dem Grundgesetz im übrigen auch, und zwar von Anfang an. (...)