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Wolfgang Wieland
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Frage von Thorsten W. •

Frage an Wolfgang Wieland von Thorsten W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wieland,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 25.06.08! Wenn die Polizisten das Gesetz genauso "locker" auslegen wie Sie, bin ich in der Tat beruhigt! Auch Dr. Schäuble hatte in seiner Antwort vom 09.04.08 geschrieben: "Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt."

Darf ich mich auf Ihre Aussage berufen, wenn ein "übereifriger" Polizist trotzdem der Meinung ist, dass das Führen eines Einhandmesser in der Hosentasche, um es für alltägliche Aufgaben zu nutzen, keinen "gesellschaftlich anerkannten Zweck" darstellt? Wenn ich dies weiterhin darf, kann ich mit der Gesetzesverschärfung gut leben!

Ich verstehe nur immer noch nicht, wie das Führungsverbot dann zu einem Rückgang der Kriminalität führen soll, da ja auch Jugendliche und potentielle Kriminelle nach Ihrer Auslegung weiterhin Einhandmesser tragen dürfen, solange sie sich "sozialadäquat" verhalten! Da es angeblich keine präventiven Messer-Kontrollen bei "unaufälligen" Bürgern geben soll, können die Polizisten doch auch nach der aktuellen Regelung erst einschreiten, wenn der Täter sein Messer bereits gezogen hat, oder nicht? Welchen Vorteil bringt die ganze Verunsicherung durch das generelle Führungsverbot mit nicht näher definierten Ausnahmetatbeständen dann?

Wie hätte dann z. B. die Messer-Attacke vom 16.06.08 (http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/227/180670/) verhindert werden können, bei der der Täter übrigens ein normales Küchenmesser und kein "gefährliches" Einhandmesser benutzt hat?

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Wachter

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Sehr geehrter Herr Wachter,

es freut mich ja, dass ich Ihre Befürchtungen im Wesentlichen ausräumen konnte. Sie haben wahrscheinlich leider Recht, dass eine Tat wie die in München nicht hätte verhindert werden können. Zum Glück ist dort ja ein couragierter Bürger eingeschritten. Wenn wir solche Taten präventiv unterbinden wollten müssten wir ein Maß an Kontrolle schaffen, dass der Freiheit ganz schnell den Garaus machte.

Zu Ihre Frage, in welchen Situationen das neue Gesetz dann überhaupt etwas bringt: Im Mittelpunkt stehen Situationen, in denen sich etwas zusammenbraut und bei denen dann eben eingeschritten werden kann und soll, bevor jemand das Messer zieht. Wir haben in Berlin leider nicht selten Fälle, in denen sich Konflikte entwickeln, die dann in Messerstechereien enden. Wenn die Polizei hier nicht nur schlichtend eingreifen und Platzverweise aussprechen kann, sondern eben auch mitgebrachte Messer konfiszieren kann, dann ist eine Konfliktlösung deutlich nachhaltiger. Kommt es dann später doch noch zur Eskalation eines solchen Konflikts, dann sind wenigstens keine Waffen mehr im Spiel. In solchen Situationen braucht die Polizei einen gewissen Beurteilungsspielraum. Den hat sie mit dem Gesetz. Und meine Erfahrung ist, dass dieser Beurteilungsspielraum nicht missbraucht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Wieland