Frage von Anna P. •

Werden Sie Frauen in ihrem Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärken und FÜR die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stimmen?

Der fraktionsübergreifende Gesetzesentwurf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen im 1. Trimester ist notwendig. Die aktuellen Regelungen kriminalisieren Frauen und verhindern die Kostenübernahme.

Die BVerfG-Urteile sind mehr als 30 Jahre alt, damals fehlte es an Verständnis dafür, wie stark eine Schwangerschaft die reproduktive Selbstbestimmung u. Intimsphäre einer Frau berührt. In der Bevölkerung gibt es bereits eine große Mehrheit (vgl. Umfrage des Familienministeriums), für die Annahme des Entwurfes fehlen wenige Stimmen im BT. Bitte stimmen Sie für den Entwurf und enthalten Sie sich nicht wie bei der letzten Abstimmung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz.

Frauenrechte müssen gestärkt werden, vgl. Verankerung von Abtreibungen in der französischen Verfassung, nicht beschnitten werden, wie in Polen und den USA. Tiefergehende Informationen bieten LTO und Verfassungsblog.

Mit freundlichen Grüßen von einer Juristin aus Ihrem Wahlkreis

Portrait von Wolfgang Stefinger
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur gesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich hinsichtlich des Schutzes von ungeborenem Leben klar geäußert: Ohne das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper in Abrede zu stellen, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, das werdende Leben zu schützen. Menschenrechte, das Recht auf Leben, gelten auch für das ungeborene Kind, welches selbst nicht für sich eintreten kann und deswegen unter besonderen Schutz gestellt werden muss.

Zwar ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland im Strafgesetzbuch geregelt, bleibt jedoch unter gewissen Bedingungen straffrei. Dazu gehört der Abbruch bis zur zwölften Woche, sowie zu einem späteren Zeitpunkt bei gewissen Indikationen. Dass es in Deutschland kaum Verurteilungen oder Anklagen gegen Frauen gibt, die eine Schwangerschaft entgegen den gesetzlichen Normen abgebrochen hätten, zeigt, dass das Gesetz einen gangbaren Weg in einer so schwierigen Lebenssituation ermöglicht.

Selbstverständlich ist dazu eine gute medizinische Versorgung, nicht nur in der Stadt, sondern auch in der Peripherie, notwendig. Zudem muss es für alle Betroffenen die Möglichkeit geben, sich schnell und niedrigschwellig bei kompetenten Fachkräften Rat zu holen, die bei diesem sensiblen Thema Beistand leisten - wie auch immer die Entscheidung am Ende ausfällt. Als Unionsfraktion setzen wir uns deswegen dafür ein, dass es für junge Ärzte attraktiv ist, sich mit einer Praxis, einer allgemeinmedizinischen wie einer gynäkologischen, auch außerhalb der Ballungsräume selbstständig zu machen. Entsprechend der Empfehlung von medizinischer Seite halten wir es für richtig, wenn Verhütungsmittel wie die Spirale oder die Pille bis zum 25. Lebensjahr als Kassenleistung erstattet werden. Darüber hinaus setzen wir uns für die Förderung unabhängiger Beratungsstellen ein, in denen gut ausgebildete Sozialarbeiter mit viel Zeit als Ansprechpartner bereitstehen.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Wolfgang Stefinger

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