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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Ami M. •

Was tun Sie, um den Parteibeschluss zur Doppelverbeitragung an Krankenkassen bei Direktversicherungen durchzuführen?

Sehr geehrter Herr Stefinger,
da nun Wahlen anstehen, frage ich, wie Sie bzw. Ihre Partei weiter beim o.a. Thema stehen. Meine Direktversicherung (1991 abgeschlossen) wurde über meinen Arbeitgeber direkt von mir bezahlt. Nun muss ich von der Auszahlungssumme ca. 20% an die Krankenkasse (AG und AN-Anteil) zahlen. Das frißt jede Rendite auf und hat zusätzlich meine gesetzliche Rente verschmälert. Sie wurden rückwirkend und willkürlich ohne Bestandsschutz zu Betriebsrenten erklärt. Das ist respektlos und ein klarer Vertrauensbruch durch die Politik und muss aufgehoben werden. Bei den Riesterrenten erfolgte dies schon 2018.

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Sehr geehrte Frau Mitterer,

vielen Dank, dass Sie mich wegen Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anschreiben. Mit dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) haben wir einen Kompromiss geschlossen.

Dieser sah bewusst eine Verringerung der Beitragslast vor. Richtig bleibt aber auch: Weiterhin bleiben Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.

Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Nach derzeitiger finanzieller Lage können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger MdB

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