Sehr geehrter Herr Stefinger, haben Sie den Willen, Frauen zu helfen und zu schützen und vor der Wahl gemeinsam mit der Regierung für das Gewalthilfegesetz zu stimmen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.12.2024 zum Gewalthilfegesetz.
Die Zunahme von Gewalt gegen Frauen ist zweifellos ein gravierendes Problem, dem wir entschlossen entgegenwirken müssen. Es ist inakzeptabel, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von Partnerschaftsgewalt wird.
Meine Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich setzen uns schon seit langem intensiv dafür ein, Frauen wirksam zu schützen und die Unterstützung für Betroffene zu verbessern. Bereits in der Vergangenheit haben wir uns für den Ausbau von Frauenhäusern, eine bessere finanzielle Absicherung von Schutzunterkünften und eine verstärkte Strafverfolgung von Gewaltverbrechen eingesetzt. Dennoch erkennen wir, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht.
Insoweit geht das von der Ampel vorgelegte Gewalthilfegesetz zwar grundsätzlich in die richtige Richtung. Leider enthält es jedoch schwerwiegende Mängel. Zum einen greift es erst ab 2030 und bringt somit keine kurzfristige Verbesserung für Betroffene. Zum anderen ist die Finanzierung nicht ausreichend mit den Ländern abgestimmt, obwohl diese maßgeblich für die Umsetzung verantwortlich sind. Auch bleibt die Frage offen, wer konkret in den Schutz einbezogen werden soll.
Aus diesem Grund haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen eigenen Antrag (https://dserver.bundestag.de/btd/20/137/2013734.pdf) im Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser sieht eine verbindliche Finanzierung und eine Verschärfung der Strafverfolgung bei Stalking, Körperverletzung und digitaler Gewalt vor.
Ob die Bundesregierung bereit ist, die von uns geforderten Änderungen vorzunehmen, bleibt ungewiss. Ich kann Ihnen jedoch mitteilen, dass wir dem Gesetzesentwurf in seiner aktuellen Form nicht zustimmen werden.
Erst nach dem „Ampel-Aus“ hat die Bundesregierung das Thema wieder für sich entdeckt. Dabei ist ihre Bilanz nach drei Jahren ernüchternd. So wurde beispielsweise weder ein Investitionsprogramm initiiert noch ein ernsthafter Versuch unternommen, Neuregelungen etwa beim Umgangs- und Sorgerecht in gewaltbetroffenen Familien voranzubringen.
Sollte das Gesetz nicht zustande kommen, liegt die Verantwortung allein bei der Bundesregierung. Sie hätte den Entwurf früher vorlegen können, was ein ordnungsgemäßes Verfahren ermöglicht hätte. Stattdessen versucht sie nun, das Gesetz in letzter Minute durchzupressen, um vor den vorgezogenen Neuwahlen politischen Druck aufzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger