Frage an Wolfgang Stefinger von Andreas W. bezüglich Energie
Ich möchte mir gerne eine Photovoltaik Anlage auf das Dach bauen. Warum wird einem das aktuell so kompliziert gemacht: zweiter Zähler, Umsatzsteuervoranmeldung, ggf. Gewerbesnmeldung etc.
Es gibt hier doch wesentlich einfachere Modelle wie z.B. in den Niederlanden: Zähler dreht einfach rückwärts, dafür keine Zuschüsse.
Planen Sie hier eine Vereinfachung und wenn ja welche?
Sehr geehrter Herr Wolff,
vielen Dank für Ihre Nachricht zu Photovoltaik-Anlagen. Im Rahmen der EEG-Novelle 2021 haben wir weitreichende Vereinfachungen und verbesserte Rahmenbedingungen für kleinere Erneuerbare-Anlagen – insbesondere Solaranlagen – geschaffen. Dazu gehört beispielsweise die Anhebung der Eigenverbrauchsgrenze bei kleinen Erneuerbaren-Anlagen, insbesondere Solaranlagen. Wir haben uns auf eine Anhebung von 10 kW (wie EEG 2017) auf 30 kW pro Jahr verständigt. Damit werden die meisten Solar-Dachanlagen von Ein- und Zweifamilienhäusern von der EEG-Umlage befreit. Dies gilt auch für Bestandsanlagen, einschließlich ausgeförderter Anlagen.
Zudem wurde das EEG an das Zeitalter der Digitalisierung angepasst, um beispielsweise die damit einhergehenden Chancen für die Vereinfachung beim Thema Stromzähler nutzen zu können. Smart Meter (intelligente Stromzähler) sind ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Energiesystems und damit für das Gelingen der Energiewende. Sie tragen zur Systemsicherheit bei und ermöglichen neue Geschäftsmodelle und Stromtarife (z.B. vergünstige Tarife in Zeiten geringer Stromnachfrage). Gleichzeitig ist es uns ein wichtiges Anliegen, gerade Bestands-Kleinanlagen nicht durch zu hohe Einbaukosten über Gebühr zu belasten. Daher haben wir die Verpflichtung für den Einbau von Smart Metern für Kleinanlagen stark abgeschwächt. Kleinstanlagen im Bestand werden von der Smart-Meter-Pflicht ganz ausgenommen. Anlagen müssen erst ab 7 kW sichtbar und ab 25 kW sicht- und steuerbar gemacht werden durch den Einbau der entsprechenden intelligenten Zähler.
Für Solardachanlagen im Segment von 300 bis 750 kW haben wir eine wichtige Erleichterung vereinbart. Sie können zukünftig wählen, ob sie den produzierten Strom zu 50 Prozent als Eigenstrom nutzen wollen und 50 Prozent in der Festvergütung vergütet wird, oder ob sie an der Ausschreibung in einem neu eingerichteten, eigenen Segment für Dachanlagen teilnehmen wollen. Damit werden bisher nicht genutzte Potenziale für den Solardachausbau erschlossen und gleichzeitig die oftmals landwirtschaftlich wertvollen Freiflächen entlastet.
Die Vergütungsbedingungen für kleinere Solaranlagen in der Festvergütung haben wir verbessert durch eine attraktivere Ausgestaltung der Vergütungen im Rahmen des sog. atmenden Deckels. So greift beim Ausbau oberhalb des Zielkorridors des EEG zukünftig eine weniger scharfe Degression bei der Vergütung. Bei Unterschreiten des Zielkorridors erfolgt zukünftig ein schnellerer Anstieg der Vergütungssätze.
Darüber hinaus haben wir in der im Juni verabschiedeten EnWG-Novelle auch weitere bessere Rahmenbedingungen für Stromspeicher geschaffen: Die Regelungen für Stromspeicher werden vereinfacht, indem wir Messanforderungen verschlanken und insgesamt Hemmnisse bei der praktischen Handhabung abbauen. Die Vermeidung einer Doppelbelastung von Speichern mit Umlagen ist damit künftig sehr viel einfacher und unbürokratischer möglich.
Auch wenn wir im Rahmen der EEG-Novelle somit bereits eine Reihe wichtiger Erleichterungen umgesetzt haben, kann ich mir persönlich für die nächste Legislaturperiode durchaus noch weitere Schritte im Sinne einer einfacheren Handhabung bzw. Umsetzung beim Solaranlagen-Anbau vorstellen und werde diesbezüglich im Falle eines Wahlerfolgs das Gespräch mit meinen Kollegen im Bundestag suchen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages