Portrait von Wolfgang Stefinger
Wolfgang Stefinger
CSU
97 %
33 / 34 Fragen beantwortet
Frage von Holger S. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Holger S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Stefinger,

die bevorstehende Befassung des Deutschen Bundestages mit dem "Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ist von außerordentlicher Tragweite für das künftige soziale Gefüge unseres Landes, den Förderalismus und vor allem die konkrete Ausgestaltung unserer Grundrechte.

Werden Sie, als Abgeordneter meines Wahlkreises der Verabschiedung dieses Gesetzes zustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Holger Seit
 

Portrait von Wolfgang Stefinger
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Seit,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Novelle des Bevölkerungsschutzgesetzes, in dem Sie Ihre große Besorgnis zum Ausdruck bringen und mich gebeten haben, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige Punkte richtigzustellen sowie die Hintergründe dieses Gesetzesvorhabens und meine Erwägungen darzulegen.

Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Sowohl gesundheitlich, wirtschaftlich als auch gesellschaftlich sind die Auswirkungen immens. Ich erinnere an die Worte unserer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor einem Jahr, die von einer gemeinsamen „nationalen Kraftanstrengung“ gesprochen hat. Auch jetzt noch versuchen wir, die coronabedingten Herausforderungen bestmöglich zu meistern, Menschenleben zu schützen, unsere Wirtschaft zu stabilisieren und gleichzeitig unsere Schulen und Kindergärten offenzuhalten. Der Spagat zwischen widerstreitenden Interessen, zwischen größtmöglicher Freiheit und notwendiger Beschränkung fällt nie leicht, schon gar nicht in der jetzigen Situation. Dazu kommt die Corona-Müdigkeit und eine gewisse Verunsicherung über die Richtigkeit der ergriffenen Maßnahmen. Dass dies die unterschiedlichsten Emotionen hervorruft, kann ich nachvollziehen.

Es gibt aber Licht am Ende des Tunnels: In wenigen Monaten wird eine Vielzahl von uns geimpft sein und sich das Leben wieder normalisieren. Bis dahin gilt es, durchzuhalten und gemeinsam die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Mit dem 4. Bevölkerungsschutzgesetz bringen wir die bereits Anfang März vereinbarte „Notbremse“ nun bundesweit auf den Weg: Im Infektionsschutzgesetz werden nun die bundeseinheitlichen Maßnahmen aufgeführt, die ab einer 100er-Inzidenz in Landkreisen und kreisfreien Städten greifen – darunter Kontaktbeschränkungen, Ladenschließungen und nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Ganz wichtig: Bei Unterschreiten dieser Inzidenzzahl bleiben die Länder weiterhin zuständig.

In den parlamentarischen Beratungen diese und vergangene Woche haben wir Abgeordnete den Gesetzentwurf intensiv geprüft und – auch auf Ihre Hinweise und Anregungen hin – deutliche Änderungen vorgenommen. Das Gesetz unterscheidet sich nun in zentralen Punkten vom ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung. Drei Punkte möchte ich herausgreifen:

* Das Gesetz ist befristet. Alle Maßnahmen gelten nur bis zum 30. Juni 2021. Damit beschränken wir den Zeitraum der Einschränkungen, sorgen für Rechtssicherheit und erhöhen die Akzeptanz der Maßnahmen.
* Der Bundestag muss Verordnungen der Bundesregierung zustimmen. Damit haben wir die Rolle des Parlaments gestärkt. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz zum Erlass von Verordnungen ermächtigt, beispielsweise um Erleichterungen für bereits Geimpfte zu erlassen. Wir haben dafür gesorgt, dass eine solche Verordnung nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundestags erlassen werden kann. Damit behalten wir die vollständige Kontrolle über die Maßnahmen der Bundesregierung.
* Ausgangsbeschränkungen gelten nur mit Maß und Mitte. Wir haben dafür gesorgt, dass ein Ausgang bis 22 Uhr möglich ist und weitere Ausnahmen zugelassen sind.

Alle Befürchtungen, die – wie bereits im November vergangenen Jahres - in dem Gesetz eine Aushebelung der Demokratie oder des Föderalismus sehen, sind somit unbegründet. Auch in anderen Ländern sind ähnliche und teils schärfere Maßnahmen eingeführt worden, so dass wir mit unseren Regeln nicht alleine sind. Informationen zu den Maßnahmen im Einzelnen und Antworten zu den wichtigsten Fragen finden Sie auf meiner Webseite.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Wolfgang Stefinger
Wolfgang Stefinger
CSU