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Wolfgang Stefinger
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Frage von Irene I. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Irene I. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Dr. Stefinger,
Gerade hat es ein Schreiben von 16 Mitgliedern des Bundestages an alle Ministerpräsidenten gegeben, mit der Forderung, die Bordelle nicht mehr zu öffnen, da die momentane Gefahr eines Corona Ausbruches zu gross ist. Darüberhinaus wäre das ein guter Zeitpunkt zum nordischen Modell zu wechseln. Das heisst Strafen für Freier und Kunden (fast 100% männlich) und Unterstützung von Frauen um aussteigen und sich beruflich umorientieren zu können. Ich lebe schon sehr lange in Bayern und habe hautnah erfahren, wie es ist, wenn die Männer direkt nach der Kirche in den Puff gehen, dann das von der (Haus-)Frau gekochte Mittagessen daheim mit viel Bier runterschlucken und dann „besoffen“ ins Bett fallen. GsD sind die jüngeren Männer nicht mehr ganz so schlimm.....
Bitte teilen Sie mir mit, wie Ihre Haltung zum Nordischen Modell ist und wie Sie sich dafür einbringen könnten.
Vielen Dank
I. I.

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Antwort von
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Sehr geehrter Frau Ising,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum sog. „Nordischen Modell“. Ich gebe Ihnen völlig Recht, während der Corona-Pandemie müssen Bordelle zum Schutz der Frauen solange wie nötig geschlossen bleiben. Maßgeblich ist hier der Gesundheitsschutz. Probleme haben betroffene Frauen jetzt aber insbesondere dort, wo die Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes - wie die Anmeldung der Tätigkeit oder eine Wohnung außerhalb des Bordells – schon vor Corona nicht eingehalten wurden. Würde man Prostitution nun grundsätzlich verbieten, wird sie noch weiter in die Illegalität abgedrängt. Sie fände dann weiter statt, aber ohne Begleitung und Zugang zu Beratung und Unterstützung für die Prostituierten. Dies zeigen Untersuchungen aus Frankreich und Schweden, wo es das „Nordische Modell“ bereits gibt.

Die Union hat hier eine sehr klare Haltung: Jeder Mensch verdient Respekt, unabhängig von seiner Arbeit. Wichtig ist uns, dass die oder der Prostituierte in jeder Hinsicht selbstbestimmt tätig ist. Fakt ist aber, dass viele in Deutschland tätigen Prostituierten nicht oder teilweise nicht selbstbestimmt dieser Arbeit nachgehen. Fremdbestimmte Prostitution verstößt aus unserer Überzeugung gegen die Menschenwürde. Daher war und ist es uns ein Anliegen, mithilfe staatlicher Regulierung Verhältnisse zu schaffen, in denen Unterdrückung, Ausbeutung, Missbrauch und Menschenhandel keinen Raum haben. Daher haben wir im Prostituiertenschutzgesetz eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten eingeführt. Außerdem sollen die Anmeldepflicht und die gesundheitliche Beratungspflicht für Prostituierte dazu dienen, diejenigen, die ganz oder teilweise fremdbestimmt tätig sind, über Hilfsangebote und ihre Rechte gegenüber Freiern und Betreibern sowie anderen Milieupersonen zu informieren und sie zu unterstützen.

Wir wollen Prostituierte aus der Illegalität herausholen, um sie besser vor Gewalt, Erpressung und Missbrauch zu schützen. Dafür müssen wir unsere Anstrengungen noch deutlich verstärken, das geltende Prostituiertenschutzgesetz konsequent und rigoros umzusetzen. Hier sind die Bundesländer gefordert, die Einhaltung dieser Vorgaben umfassend zu kontrollieren. Sie haben völlig Recht, Prostituierte brauchen unsere Hilfe beim Ausstieg aus diesem entwürdigenden Gewerbe. Das erreichen wir aber nur, wenn wir Zugang zu ihnen haben. Die Einführung des „Nordischen Modells“ würde Prostitution nicht beenden, sondern Sexarbeit in die Illegalität drängen und damit den Zugang erschweren. Ich hoffe, Ihnen unsere Position näher gebracht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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