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Wolfgang Stefinger
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Frage von Thomas P. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Thomas P. bezüglich Gesundheit

Pflegebonus

Am 19.05.2020 wurde vom DBT das 'Zweite Gesetz zum Schutz der Bevolkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite' [1] verabschiedet. Dieses Gesetz regelt in §5 Abschnitt 5 auch die landläufig 'Pflegebonus' genannte steuerfreie Sondergratifikation in Pflegeberufen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Warum wird die Zahlung ausgerechnet aus der 'sozialen Pflegeversicherung' geleistet? Warum werden dafür keine Steuermittel verwendet? Sehe ich das richtig, dass ausgerechnet privat Krankenversicherte (die ja eine private Pflegeversicherung abschießen müssen und nicht in die 'soziale Pflegeversicherung' einzahlen) _nicht_ an den Kosten beteiligt werden?

2. Laut Gesetz ist die 'Sonderleistung' für den Zeitraum von 01.03. bis 31.10.2020. Sind die Begünstigten außerhalb dieser Zeit (insbesondere nach dem 31.10.2020) keinen besonderen Gefahren mehr ausgesetzt bzw. weiterer 'Wertschätzung' nicht würdig?

3. Kaschiert dieses Gesetz nicht einfach den Missstand, dass in den betreffenden Berufen keine marktgerechten Löhne gezahlt werden? Meiner Ansicht nach ist diese Tatsache schon sehr lange bekannt. Warum reagiert die Politik erst in der Coronakrise und nur mit einer zeitlich befristeten Maßnahme?

4. Interessanterweise kaufen gerade Finanzinvestoren massenhaft Krankenhäuser, Pflegeheime und Versorgungszentren auf [2]. Diese Art von Investoren ist ja ganz unverdächtig, etwas aus Gemeinnutz zu machen. Stehen die Gewinnerwartungen der Investoren z.Z. in einem gesunden Verhältnis zur Wertschätzung und Bezahlung der Mitarbeiter in diesem Bereich?

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%27632106%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1
[2] https://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=1&artid=2020102004

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage zum sogenannten Pflegebonus. Sie haben vollkommen Recht, gute Pflege muss angemessen bezahlt werden. Die Pflegekräfte in unserem Land leisten viel und verdienen deshalb unsere Wertschätzung und eine gute Bezahlung. Nicht nur in der aktuellen Corona-Krise, sondern auch schon vorher. Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr das Gesetz für bessere Löhne in der Pflege beschlossen und die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission deutlich gestärkt. Die Kommission hat sich vor knapp vier Monaten einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt und mit der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung umgesetzt. Die Verordnung bedeutet eine verbindliche und spürbare Verbesserung der Einkommenssituation für die Pflegekräfte in den nächsten Jahren, vor allem in den neuen Bundesländern. Zudem wurden zum ersten Mal differenzierte Pflegemindestentgelte für Fachkräfte und angelernte Pflegekräfte festgelegt. Das ist ein deutlicher Fortschritt. Nach der Anhebung der Pflegemindestlöhne müssen aber weitere Schritte folgen, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen. Ich bin wie Sie der Auffassung, dass Pflegekräfte nicht nur in außergewöhnlichen Zeiten Außergewöhnliches leisten. Es ist wichtig, dass aus der derzeitigen gesellschaftlichen Dankbarkeit eine generelle Aufwertung erwachsen muss, aber dafür brauchen wir die Ausweitung der Tarifbindung, wie wir sie im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Bundestag setzt sich dafür ein.

Im Rahmen des 2. Infektionsschutzgesetzes ist festgelegt worden, dass alle Beschäftigten in der Altenpflege im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhalten. Die höchste Prämie wird an Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung gezahlt. Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie bekommen. Arbeitgebern in der Pflege werden die Prämien im Wege der Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze (auch zur Refinanzierung der Corona-Prämien) erhalten. Somit werden auch Steuermittel eingesetzt. Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Der Freistaat Bayern hat bereits im April einen Bonus im Gesundheits- und Pflegebereich von bis zu 500 Euro beschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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