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Wolfgang Stefinger
CSU
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Frage von Lonnie L. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Lonnie L. bezüglich Bundestag

Sind Sie nicht auch der Meinung: Wir können uns in Anbetracht der aktuellen großen Herausforderungen den aufgeblähten Bundestag nicht mehr leisten. Die Grünen & andere kleine Parteien haben sinnvolle Verkleinerungskonzepte herausgearbeitet, die eine effektivere parlamentarische Arbeit zum Ziel haben und nicht primär von Parteiinteressen geleitet sind. Was unternehmen Sie konkret, damit eine Mehrheit für die Verkleinerung erreicht wird?
MhG L. L.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte/r Herr oder Frau L.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur Wahlrechtsreform. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: CDU und CSU streben ebenfalls eine deutliche Verkleinerung des Bundestags an, denn auch wir wollen, dass der Deutsche Bundestag arbeitsfähig bleibt und nicht den Kostenrahmen sprengt. Diese Verkleinerung des Bundestags erreichen wir am besten mit der Einführung einer Höchstgrenze. Hierzu liegen von uns seit geraumer Zeit mehrere konstruktive Vorschläge - darunter auch ein Gesetzentwurf - auf dem Tisch: Sie sehen vor, keine Wahlkreise zu zerschlagen, aber trotzdem eine absolute Höchstgrenze zu setzen. Ob diese Grenze am Ende bei 650 oder bei 680 liegt, ist meines Erachtens gar nicht so entscheidend. Entscheidend ist nur: Der Bundestag darf unter keinen Umständen größer werden und er muss trotzdem den Wählerwillen proportional abbilden. So halten ich es weiterhin für richtig, die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und mindestens 15 Überhangmandate nicht durch zusätzliche Listenplätze auszugleichen. Das würde schon zu einer spürbaren Verkleinerung des Bundestags führen. Leider wurden diese Vorschläge von der Opposition bislang abgelehnt.

Der von der Opposition vorgelegte Gesetzesentwurf zur Reduzierung der Wahlkreise hingegen sieht die alleinige Ursache für die massive Vergrößerung des Deutschen Bundestages in den Überhangmandaten. Das stimmt aber so nicht. Eine Reduzierung der Wahlkreise beinhaltet keine Garantie für einen kleineren Bundestag. Zum einen können Überhangmandate nicht gezielt verhindert werden, da Wahlkreise aufgrund der Bevölkerungsgröße zugeschnitten werden. Es gibt also keine Garantie dafür, dass genau die Wahlkreise bei einer Reduzierung gestrichen werden, die bisher ein Überhangmandat darstellten. Abgesehen davon, dass man nicht wissen kann, wie der Wähler sich entscheidet und Überhangsituationen überhaupt wieder gleich auftreten werden. Im Zweifel würde man also eine bestimmte Zahl von Wahlkreisen streichen, die ohne jede Relevanz in Bezug auf die Vergrößerung des Bundestages sind. Das Direktmandat wäre damit aber beschädigt. Zum anderen ist es nicht ausgeschlossen, dass auch bei einer Zahl der Wahlkreise von 250 oder 270 der Bundestag am Ende mehr als 700 Sitze hat, sofern entsprechende Unterschiede im Erfolgswert bestehen, die auszugleichen sind. Das hängt vom Wahlergebnis im jeweiligen Bundesland ab. Der Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise um 49 auf 250 oder um 29 auf 270 zu reduzieren, würde zudem zu einer größeren Distanz zwischen Abgeordneten und Bevölkerung führen und die notwendige demokratische Repräsentanz vor Ort beschädigen. Die überwiegende Mehrheit der Wahlkreise könnte nicht mehr sachgerecht durch direkt gewählte Abgeordnete betreut werden. Es wäre daher ein Paradigmenwechsel und eine faktische Abkehr vom System der personalisierten Verhältniswahl.

Immer wieder wird der CSU vorgeworfen, wir würden eine Wahlrechtsreform blockieren, weil wir mit unseren in allen Wahlkreisen gewonnenen 46 Direktmandaten von der aktuellen Regelung besonders profitieren würden. Das stimmt nicht: Der CSU entstehen durch die Ausgleichsregelungen, die in den letzten Jahren geschaffen wurde, tatsächlich gar keine Vorteile. Der Bundestag besteht heute schon nur aus 299 Abgeordneten, die direkt gewählt werden. Daran hat sich nie etwas verändert. Verändert hat sich hingegen die Zahl der 410 Listenmandatsträger, die aktuell im Bundestag sitzen. Alle zusätzlichen 111 Mandate sind Listenmandate. Da gibt es ein Ungleichgewicht, das es gilt, wieder ins Lot zu bringen. Wir streben deswegen ein Verfahren an, bei dem wir das Bundeswahlgesetz anpassen und eine Höchstgrenze festlegen. Das lässt sich auch für die Bundestagswahl 2021 bereits realisieren.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen unsere Haltung verständlich gemacht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger

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