Frage an Wolfgang Stefinger von Marion S. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
werden Sie dem 2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Epidemien zustimmen?. Darin ist die Einführung eines Immunitätsausweises vorgesehen. Ich halte diese Einführung für verfassungswidrig und werde mich dafür einsetzen dass sie nicht erfolgt oder rückgängig gemacht wird. Dies wird auch Thema des Wahlkampfes in 2021 sein in München.
P. M. S.
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Entwurf eines "Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". Lassen Sie mich hierzu klarstellen: Der von Ihnen genannte Gesetzentwurf enthielt zu keinem Zeitpunkt die Einführung einer Impfpflicht. Vielmehr sollten lediglich die bereits heute bestehenden Möglichkeiten einer Impfdokumentation erweitert werden. Da es derzeit noch offene Fragen bezüglich einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde noch vor dem Beschluss der Fraktionsgremien die Streichung der entsprechenden Regelungen aus dem Gesetzentwurf vorgenommen. Die von Ihnen angesprochenen Regelungen werden also nicht Teil des Gesetzes sein.
Bei den geplanten Änderungen wäre es nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. Es handelte sich um eine Kann-Bestimmung, keine Verpflichtung. Außerdem muss erst wissenschaftlich bewiesen sein, dass nach einer Infektion Immunität besteht. Hier gibt es noch keine wissenschaftlich eindeutige Meinung. Bundesgesundheitsminister Spahn hat zudem eine Stellungnahme des Deutschen Ethikrates angefordert, die er auf jeden Fall abwarten will. Ihre Befürchtungen sind daher unbegründet.
Der Gesetzentwurf für das zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite enthält hingegen eine ganze Reihe wichtiger Maßnahmen in Zeiten der Corona-Pandemie, wie beispielsweise die Einführung eine besondere Prämie für Pflegekräfte, die in diesen schweren Zeiten eine besonders wertvolle Arbeit leisten, oder auch die Verbesserung von Meldepflichten der Gesundheitsbehörden untereinander, damit die Corona-Pandemie noch wirkungsvoller bekämpft werden kann. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger, MdB