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Wolfgang Stefinger
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Frage von Gabriele A. •

Frage an Wolfgang Stefinger von Gabriele A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Stefinger,

weshalb haben Sie für die Verlängerung der betäubungslosen Kastration gestimmt?
Sie haben sicher Gründe?

Freundliche Grüße
G. A.
Seniorenassistentin BdSAD

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie nach meinen Gründen für die Zustimmung zur Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration fragen. Gerne erläutere ich diese.

Sowohl mir als auch meiner Fraktion liegt das Tierwohl sehr am Herzen und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz stellt für uns ein sehr hohes Gut dar. Deshalb fiel die Entscheidung, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern, auch nicht leicht. Allerdings waren es gerade Gründe des Tierwohls, die mich und meine Fraktion zu dieser Lösung bewegten. Warum?

Männliche Ferkel werden kastriert, um den stark urinhaltigen Ebergeruch beim Fleisch mancher Tiere zu vermeiden. Nur so kann zudem das typische Verhalten von Ebern verhindert werden, dass zu erheblichen Verletzungen der Tiere untereinander führen kann. Das Tierschutzgesetz enthält

für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen ein Betäubungsgebot, das bis zum 31. Dezember 2018 ausgesetzt war. Danach wäre eine Ferkelkastration ohne Betäubung nicht mehr zulässig gewesen. Drei Alternativen stehen gegenwärtig zur Verfügung: erstens die Durchführung des Eingriffs unter (Voll-)Narkose, zweitens die Impfung gegen Ebergeruch und drittens die Jungebermast.

Alle drei Verfahren weisen Nachteile auf, die in den vergangenen fünf Jahren nicht ausgeräumt werden konnten. Eine (Voll-)Narkose durch den Landwirt ist derzeit noch nicht möglich. Denn das dafür erforderliche Mittel namens Isofluran ist in Deutschland – anders als beispielsweise in der Schweiz – bisher noch nicht zugelassen. Und auch die entsprechende rechtliche Grundlage, damit ein Landwirt mittels Isofluran die Ferkel betäuben kann, steht noch aus. Lehrgänge für die Schulung der Landwirte und die notwendigen Narkosegeräte fehlen ebenfalls. Verbesserungsbedarf besteht auch bei der Verwendung, um die Anwender keinen gesundheitlichen Risiken auszusetzen. Auch die Impfung bzw. die Ebermast stellen derzeit noch keine Alternativen dar. Denn bei beiden Methoden kommt es auch weiterhin zu Geruchsauffälligkeiten beim Schweinefleisch. Dieses Fleisch wird in Deutschland kaum gekauft. Der Lebensmitteleinzelhandel nimmt derzeit Eberfleisch und geimpfte Tiere nur in sehr geringen Mengen ab. Eine Umsetzung der gesetzlichen Vorgabe war damit derzeit unmöglich.

Was wäre die Folge gewesen? Gerade die kleinen Betriebe wären besonders betroffen. Denn diese hätten die erheblichen Mehrkosten gegenüber ihren ausländischen Nachbarn tragen müssen. Diesen Konkurrenzkampf können die kleinen Betriebe nicht bestehen. Damit würde die Ferkelerzeugung ins Ausland abwandern, mit niedrigen Standards. Denn: Auf die Tierschutz-Standards im europäischen Ausland hat Deutschland keinen Einfluss, muss aber wegen des Europäischen Binnenmarkts die Einführung von Ferkeln aus anderen EU-Mitgliedstaaten dulden. Spanien, Polen, Dänemark und die Niederlande haben ihre Schweinebestände bereits aufgestockt und bieten ihre Tiere in Deutschland an. Umfangreiche Tiertransporte von Ferkeln nach Deutschland wären die Folge. Dies wäre keinesfalls im Sinne des Staatsziels Tierschutz. Vielmehr würde mit millionenfachen Ferkeltransporten aus dem Ausland das genaue Gegenteil erreicht, wofür wir uns einsetzen. Den Preis würden unsere Landwirte, die Tiere und wir alle als Verbraucher zahlen.

Meine Fraktion setzt daher gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) alles daran, tierschutzgerechte Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu forcieren. Deshalb soll den Landwirten ermöglicht werden, die Betäubung durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit dem Betäubungsgerät und dem Medikament umgehen können. Hierzu benötigen wir aber noch Zeit, die wir mit einer Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre gewinnen können.

Ohne die beschlossene Übergangslösung stünden viele der kleinen und mittleren Betriebe in Deutschland vor dem Aus. Diesen Strukturbruch müssen wir verhindern – für die kleinen und mittleren Höfe, die ländlichen Regionen, die Verbraucher und den Tierschutz. Ein Aus der Ferkelerzeugung in Deutschland wäre eine Steilvorlage für die Produktion in Ländern mit niedrigeren Standards. Die vereinbarte Übergangsfrist verschafft den Betrieben jetzt Luft zum Atmen. Klar ist aber auch: Alle Verantwortlichen müssen die nächsten beiden Jahre nutzen, um im Sinne des Tierwohls an praktikablen, wissenschaftlich fundierten und marktgängigen Alternativverfahren zu arbeiten. Hierfür müssen jetzt alle eng zusammenwirken – ob in Politik, Wirtschaft, Verwaltung oder Wissenschaft. Dies ist sowohl im Sinne unserer Landwirte als auch im Sinne des Tierschutzes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stefinger, MdB

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