Frage an Wolfgang Stefinger von Jay S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Stefinger,
in der aktuellen Legislaturperiode sind wieder mehrere Gesetze oder Gesetzesänderungen beschlossen worden, die gegen das Grundgesetz oder/und EU-Recht verstoßen haben. Z.B. PKW-Maut, Vorratsdatenspeicherung, mehrere Sicherheits- und Flüchtlingsgesetze.
Was lauft aus Ihrer Sicht bei der Gesetzgebung nicht richtig? Was müsste verbessert werden? Braucht es Z.B. eine unabhängige Veto-Stelle beim Bundestag? Wie gehen Sie mit Gesetzesinitiative aus der eigenen Partei oder der Regierungskoalition um, die nicht verfassungsgemäß sind?
In der Hoffnung das Sie sich mit den Fragen beschäftigen.
Mit freundlichen Grüßen
S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Verstöße gegen das Grundgesetz stellt in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht fest und Verstöße gegen EU-Recht werden in letzter Instanz durch den Europäischen Gerichtshof festgestellt. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof haben bei den von Ihnen genannten Gesetzen einen Rechtsbruch festgestellt. Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Einführung der Pkw-Maut in Deutschland wurde eingestellt. Bezüglich der Vorratsdatenspeicherung sind derzeit Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig.
Der Deutsche Bundestag ist das demokratisch legitimierte Organ in Deutschland zur Verabschiedung von Gesetzen. Ich sehe keinen Bedarf für eine Veto-Stelle beim Bundestag, denn in den Ausschüssen wird jeder Gesetzentwurf intensiv beraten und auf Verfassungsmäßigkeit geprüft. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens obliegt es gemäß der Gewaltenteilung unseres Landes, der Judikative, also dem Bundesverfassungsgericht, Gesetze auf Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen. Ich sehe keine Notwendigkeit, das im Grundgesetz geregelte Gesetzgebungsverfahren zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Stefinger
Mitglied des Deutschen Bundestages